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Beratungsfolge

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Auf die bisherigen Antworten der vorhergehenden Anfragen zum selben Sachverhalt sowie die persönlichen Gespräche mit dem Leiter Bauhof wird grundsätzlich verwiesen.

 

Die Kehrpläne wurden hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten und im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten mittlerweile optimiert bzw. angepasst.

Zudem wurden die bestehenden Sperrzeiten für die Bewohnerparkbereiche mit den Kehrzeiten harmonisiert. So liegen zum Beispiel die Kehrzeiten der Innenstadt durchweg im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Mischgebiet. Burgberg und Vorwerk verbleiben dabei zunächst auf 05:30 Uhr, alle weiteren Straßenzüge im Innenstadtbereich liegen bei 06:00 Uhr und später.

 

An Wochenenden und Feiertagen wird im Innenstadtgebiet (innerhalb der automatischen Polleranlagen) nicht vor 07:00 Uhr gekehrt. Ausnahmen bestehen bei Havarien, Unfällen, Festveranstaltungen ect.

 

 

 

gez. Kramer

Dezernent für Stadtentwicklung

        

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Herr Storm, Anwohner der Breiten Straße, bemängelt die Kehrzeiten in der Innenstadt. Auf seine Anfrage im April erhielt er das Antwortschreiben. Dort wird von einer Reinigung ab 07:00 Uhr gesprochen. Dies passt nicht mit seinen Beobachtungen um 05:00 Uhr zusammen. Er bittet hier nochmals um Klärung.

        

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05.07.2024        

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