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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, die nachfolgend genannten Mitglieder des Stadtrates und die Vorstände der benannten Stiftungen, zu entsenden.

 

Wernigeröder Hospitälerstiftung

Vorstand:  2 Stadträte

  …….

 

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm zu bestellender Vertreter vertritt die Stadt gemäß § 6 der Satzung der Wernigeröder Hospitälerstiftung.

Herr Rüdiger Dorff, Dezernent Bürgerservice, ist Vertreter des Oberbürgermeisters.

 

 

Stiftung Schloss Wernigerode

Vorstand: 1 Stadtrat

  ……..
 

Der Oberbürgermeister, Herr Tobias Kascha, vertritt die Stadt gemäß § 7 der Satzung der Stiftung Schloss Wernigerode.

        

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

        

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Begründung:

1. Der Vorstand der Hospitälerstiftung besteht gem. § 6 der Satzung der Wernigeröder Hospitälerstiftung aus 7 Mitgliedern. Davon sind zwei Mitglieder des Stadtrates der Stadt Wernigerode für die Dauer von 5 Jahren unabhängig von der Wahlperiode zu entsenden.

Die Amtsperiode von Frau Barner und Herrn Schulze endet am 08.07.2024. Somit sind zwei neue Mitglieder des Stadtrates zu benennen. Wiederernennung ist möglich.

 

2. Der Vorstand der Stiftung Schloss Wernigerode besteht gem. § 7 der Satzung der Stiftung Schloss Wernigerode GmbH aus 7 Mitgliedern.

Davon der Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode oder ein von ihm zu bestellender Vertreter sowie ein Mitglied des Stadtrates.

 

Nach § 131 Abs. 3, Abs. 1 KVG LSA soll die Entsendung durch Einigung im Stadtrat erfolgen, anderenfalls erfolgt der Zugriff entsprechend der Ausschusssitzverteilung

        

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Kascha

Oberbürgermeister        

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