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Beratungsfolge

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Der Markierungsversuch eines Teilabschnitts der gepflasterten Fahrbahn Breite Straße hat ein deutlich besseres Ergebnis hervorgebracht als dies zu erwarten war. Nach zwei Wintern sind nunmehr in den besonders beanspruchten Bereichen deutliche Abnutzungserscheinungen vorhanden. Um eine Erhöhung des Unfallrisikos auszuschließen, wird die Markierung in der bevorstehenden warmen und trockenen Jahreshälfte erneuert. Angebote werden derzeit eingeholt.

 

hrend der Erstellung des Verkehrskonzeptes Innenstadt Wernigerode 2014 (www.wernigerode.de/Stadtentwicklung-Bauen-Wirtschaft/Planen-Bauen-und-Wohnen/Konzepte-und-Fördergebiete) sind verschiedene Varianten verkehrsrechtlicher Anordnungen in der unteren Breiten Straße geprüft worden. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist so wie eine Fußngerzone, ein Shared-Space-Bereich oder eine Fahrradstraße gegenüber dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich verworfen worden.

 

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird vorrangig in Wohngebieten und bei Verkehrsstärken < 200 Kfz/h ohne nennenswerten Anteil des Lkw-Verkehrs eingesetzt. Die Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt, es gilt Schrittgeschwindigkeit, Kinderspielen auf der Straße ist erlaubt.


Die Abschätzung der Auswirkungen (vorhandene hohe Verkehrsstärke im Rad- und Fußverkehr birgt Konfliktpotenzial zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern, Einhaltung des geforderten Geschwindigkeitsniveaus (Schrittgeschwindigkeit) ist für den Radverkehr und ÖPNV kaum zu erreichen, Stadtbusverkehr muss mit erheblichen Behinderungen und deshalb auch mit Fahrtzeitverlusten rechnen) führten in der Abwägung zur Festlegung der Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit einer 20km/h Zone.

 
Andere verkehrsrechtliche Anordnungen sollten nicht losgelöst von innerstädtischen Verkehrsströmen erfolgen. Es wird empfohlen die Thematik im Verkehrs- und Mobilitätskonzept der Stadt Wernigerode, welches 2025 erarbeitet werden soll, aufzunehmen.

 

 

Fr. Babatz/Herr Zagrodnik

 

 

gez.

Immo Kramer

  

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Die aufgebrachte Fahrbahnmarkierung der unteren Breiten Straße war für den verkehrsberuhigten Bereich gedacht und ist nur noch schemenhaft erkennbar. Wie ist der Stand zur Änderung in einen verkehrsberuhigten Bereich?

 

 

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