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Beratungsfolge

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Die Stadt Wernigerode erhöht ihren Zuschuss für das Philharmonische Kammerorchester Wernigerode GmbH für den Förderzeitraum 2024 2028. Der Beschluss 75/2023 bleibt weiterhin bestehen.

 

Erhöhung der Förderung durch die Stadt Wernigerode um:

 

Planung alt 2024  2025  2026  2027  2028

435.700 € 454.000 € 473.100 € 486.500 € 500.300 €

 

Erhöhung 2024  2025  2026  2027  2028

  69.600 € 97.700 € 127.300 € 147.900 € 169.100 €

 

Planung neu 2024  2025  2026  2027  2028

505.300 € 551.700 € 600.400 € 634.400 € 669.400 €

 

Die Gegenfinanzierung dieses Beschlusses wird wie folgt erfolgen:

 

Der Klavierwettbewerb „Neue Sterne“ wird ab dem Jahr 2024 nicht mehr durchgeführt (Turnus alle 2 Jahre).

Reduzierung der Planansätze in der Buchungsstelle 2.8.1.01.5271000 wie folgt:

 

  2024  2025  2026  2027  2028

Planung alt  45.200 € 45.200 €  45.100 € 45.100 €  45.100 €

  -10.000 €     0,00 € -10.000 €     0,00 € -10.000 €

Planung neu  35.200 € 45.200 €  35.100 € 45.100 €  35.100 €

 

Des Weiteren werden die Zuschüsse an die Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) aus dem Betrauungsakt reduziert. Diese Reduzierung muss bei der WTG durch eigene Einsparungen im Aufwandsbereich oder durch Erhöhung der eigenen Erträge kompensiert werden. Der Betrauungsakt mit der WTG muss im Jahr 2024 neu beschlossen werden, im diesem Zuge werden die Veranstaltungen im Umfang und auch Zuschüsse neu festgelegt.

 

Reduzierung der Planansätze in der Buchungsstelle 5.7.5.01.5315100 wie folgt:

 

  2024  2025  2026  2027  2028

Planung alt 2.875.000 € 3.270.000 € 3.270.000 € 3.270.000 € 3.270.000 €

      -69.600 €     -97.700 €   -127.300 €   -147.900 €   -169.100 €

Planung neu 2.815.400 € 3.172.300 € 3.152.700 € 3.122.100 € 3.110.900 €

 

 

 

              

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

(2024-2028)!

611.600 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

X

 

 

              

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Begründung:

Im Landesvertrag zur Förderung der Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode GmbH ist verankert, dass die Gesellschafter einen Anteil zur Finanzierung wie folgt übernehmen:

 

   2024  2025  2026  2027  2028

Forderung  1.117.800 € 1.164.200 € 1.212.900 € 1.246.900 € 1.281.900 €

Landesvertrag

 

Dieser Betrag teilt sich dann wie folgt auf:

 

Stadt Wernigerode    505.300 €    551.700 €    600.400 €    634.400 €    669.400 €

rderverein       12.500 €      12.500 €      12.500 €      12.500 €         12.500 €

LK Harz     600.000 €    600.000 €    600.000 €    600.000 €    600.000 €

 

Durch die beiden Beschlüsse im Stadtrat der Stadt Wernigerode (BV 75/2023) und im Kreistag des Landkreis Harz (BV III.WP-441/2023) konnte diese Finanzierung nicht sichergestellt werden. Daher erhöht die Stadt Wernigerode ihren Zuschuss wie im Beschluss genannt.

 

              

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Kascha

Oberbürgermeister              

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