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024/2022 - Stadtrat
hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.03.2022
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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24.03.2022
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ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag ...
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 6 und 7 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“ der Stadt Wernigerode berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Der gemäß §§ 13, 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“ der Stadt Wernigerode i.d.F.v. 24.02.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 17.06.2014 als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 24.02.2022 sowie das Baugrundgutachten i.d.F.v. 23.07.2021 und die Schalltechnische Untersuchung i.d.F.v. 15.09.2021 mit 1. Fortschreibung i.d.F.v. 22.02.2022 sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „An der Zaunwiese“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Urbanen Gebietes i. S. v. § 6a BauNVO geschaffen werden.
Urbane Gebiete dienen vorrangig der Unterbringung von Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben sowie sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Dabei soll ein Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe, Dienstleistung und sonstiger Nutzungen ermöglicht werden. Das Urbane Gebiet definiert eine Schnittstelle zwischen Mischgebieten, Kerngebieten und Allgemeinen Wohngebieten, wobei eine Nutzungsmischung ermöglicht wird, die zur Wahrung des Gebietscharakters nicht an bestimmte Anteile einer Nutzung gebunden ist. Ein Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Nutzungen ist gestattet, ohne dass die Wohnnutzung wesentlich gestört wird. Geplant ist die Errichtung von Wohngebäuden und Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, wie zum Beispiel Intensivpflege, Praxen und Dentallaboren. Ziel des Vorhabens ist es, die ehemals gewerblich genutzte Brachfläche städtebaulich neu zu ordnen und als Bindeglied zwischen dem nördlich gelegenen Gewerbegebiet sowie dem südlich der Zaunwiese befindlichen Wohngebiet zu fungieren. Dabei wird ein städtebaulicher Missstand beseitigt und Flächen zu einem großen Teil entsiegelt. Dies bedeutet, dass mit der Entwicklung der Fläche eine Entsiegelung des Plangebietes erfolgt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im nördlichen Stadtgebiet Wernigerodes entlang der Straße „Zaunwiese“ und wird durch diese verkehrlich erschlossen. Er umfasst eine Fläche von weit unter 20.000 m², sodass der Schwellenwert gem. § 13a BauGB für die zulässige Grundfläche nicht überschritten wird. Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gegeben. Das Plangebiet selbst ist gekennzeichnet durch eine ehemalig gewerblich genutzte Fläche (ehemals IMO Haustechnik Wernigerode GmbH) und weist derzeit einen hohen Grad an versiegelter Grundfläche auf. Innerhalb des gültigen Flächennutzungsplan wird der Geltungsbereich als Gewerbegebiet dargestellt. Da Urbane Gebiete aus diesem Gebietstyp entwickelt werden können, ist der Bebauungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes sind nicht erforderlich, da im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend gelten. Ausgleichsmaßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss vom 30.09.2021, Beschlussnummer 049/2021 sind nicht erforderlich, da durch die Entsiegelung der Fläche eine positive Flächenbilanz erreicht wird.
Am 09.12.2021 hat der Stadtrat im Beschluss Nr. 105/2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „An der Zaunwiese“ gebilligt und die Aufstellung, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.
Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 20.12.2021 bis einschließlich 28.01.2022 Gelegenheit die Entwurfsunterlagen einzusehen. Eingegangene Stellungnahmen betreffen klimaschützende Maßnahmen, wie die Anbringung von Photovoltaik – oder Solaranlagen und die Festsetzung von Gründächern im Geltungsbereich (siehe dazu Anlage 5; Stellungnahme Nr. 1). Dem wurde teilweise Folge geleistet. Eine weitere Stellungnahme betraf die Schallimmissionsprognose und die darin durchgeführten Berechnungen in Bezug auf Lieferzeiten. In einem ergänzenden Gespräch zwischen der Stadt Wernigerode und der Gornig Invest GmbH am 23.02.2022 erfolgte eine Einigung darauf, in einem Schreiben sicherzustellen, dass die Anlieferung des Unternehmens durch die Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Dem wird im Rahmen der Tag-Anlieferung gefolgt. Bezüglich der nächtlichen Anlieferung kommt der Schallgutachter zu dem Ergebnis, dass diese bereits zum derzeitigen Stand nicht gestattet ist (siehe dazu Anlage 7; Stellungnahme Nr. 2).
Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.12.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 28.01.2022 aufgefordert. Seitens des Landkreises wurde u.a. darauf hingewiesen, dass das Plangebiet bereits von dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Kaufland“ erfasst wird. Dazu erfolgt die Aufnahme einer Formulierung in die textlichen Festsetzungen, die das Außerkrafttreten der bisherigen Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes „Kaufland“ innerhalb der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 76 bewirkt. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich nicht. Weitere Stellungnahmen betrafen die Themen Immissionsschutz, Kampfmittel, Brandschutz, Niederschlagswasserentsorgung, Bodenschutz sowie die verkehrliche Erschließung. Die dazu eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden teilweise in den Planunterlagen berücksichtigt.
Die Ergänzungen der Planunterlagen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 76 „An der Zaunwiese“ der Stadt Wernigerode die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.
Anlage/n ...
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1 – Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“ i.d.F. vom 24.02.2022,
Stand Satzungsexemplar
Anlage 2 – Begründung Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“ i.d.F. vom 24.02.2022,
Stand Satzungsexemplar
Anlage 3 – Ingenieurgeologisches Baugrundgutachten zum Bebauungsplan Nr. 76 „An der
Zaunwiese“, Stand: 23.07.2021
Anlage 4 – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“,
Stand: 15.09.2021
Anlage 5 – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“,
1. Fortschreibung, Stand: 22.02.2022
Anlage 6 – Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebau-
ungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“, Bearbeitungsstand: 23.02.2022
Anlage 7 – Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 76
„An der Zaunwiese“, Bearbeitungsstand: 23.02.2022