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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt eine außer-/überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 110.000,00 € als Zuweisung an Kitas in freier Trägerschaft aufgrund geänderter Entgeltvereinbarungen.

       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:     3.6.5.01.5318000

Zuschüsse an freie Träger von Kindereinrichtungen
 

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

110.000,00 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Die Deckung erfolgt aus der Buchungsstelle 3.6.5.05.4482000 (Verwaltung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen auswärtiger Gemeinden). Hier sind Mehreinnahmen in Höhe von 195.042,04 € verfügbar, so dass die Deckung gewährleistet ist.


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                 

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Begründung:

Die städtischen Zuweisungen an Kitas in freier Trägerschaft auf der Grundlage des § 12 b KiFöG-LSA werden entsprechend der Entgeltvereinbarungen zwischen den Trägern und dem Landkreis Harz vorgenommen. Die Entgeltvereinbarungen werden zwischen dem Landkreis Harz, dem Träger der Einrichtung und der Stadt Wernigerode erstellt. Bestandteil dieser Entgelte sind die Zuweisungen von Landkreis Harz und Land Sachsen-Anhalt. Das bleibende Defizit trägt die Stadt Wernigerode. Auf den freien Träger entfällt kein Eigenanteil. Auf die Höhe der Entgelte hat die Stadt nur sehr bedingt Einfluss. Bisherige Widersprüche (auch mit Hilfe der Rechtsabteilung) waren nicht fruchtbringend.

 

Dazu kommt, dass die gesetzlichen Veränderungen erst nach der Haushaltsplanung bekannt gegeben werden und die Vereinbarung für das laufende Jahr erst zum Jahresende zum Tragen kommt, da die Veränderungen rückwirkend für das Kalenderjahr gültig sind (siehe Entgeltvereinbarung mit der Lebenshilfe Wernigerode gGmbH - rückwirkende Mehrkosten in Höhe von 150.000 €). Es ist also nicht möglich, im Laufe des Haushaltsjahres zu reagieren.

 

Im Jahr 2021 sind zudem die Zuweisungen von Land und Landkreis für die neue Kindertagesstätte der Lebenshilfe Harz gGmbH, Freiheit 60, 38855 Wernigerode entfallen, da die Einrichtung nicht wie geplant 2020 eröffnet wurde, sondern erst im März 2021. Zum Stichtag zur Berechnung der Zuweisungen (31.03. des Vorjahres) konnten der Einrichtung noch keine Kinder zugeordnet werden. In solchen Fällen übernimmt die Stadt die komplette Erstattung der Entgelte. Dies wurde von der Rechtsabteilung geprüft und entspricht den Regelungen des KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine kurzfristige Entscheidung über diese außer-/überplanmäßige Aufwendung ist notwendig, da die letzten Entgeltvereinbarungen erst Ende November 2021 eingegangen sind und um zu gewährleisten, dass die freien Träger der Kindertageseinrichtungen noch im Dezember 2021 ihre fortlaufenden städtischen Zuwendungen erhalten können.    

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Gaffert

Oberbürgermeister                 

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