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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Kreditaufnahme in Höhe von 3.712.100 EUR im Rahmen der festgesetzten Kreditermächtigung 2020.

        

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 6.1.2.01-5517000

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

37.000 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

X

Laufende Folgekosten/-leistungen über eine Laufzeit von 15-20 Jahren

Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

           

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Begründung:

In der Haushaltssatzung des Jahres 2020 wurde in § 2 die vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen mit dem Gesamtbetrag in Höhe von 3.712.100 EUR ausgewiesen und durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz bestätigt.

 

Gemäß § 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalst (KVG LSA) gilt die Kreditermächtigung weiter bis die Haushaltssatzung des übernächsten Jahres erlassen ist. Das bedeutet, dass die genehmigte Kredithöhe aus 2020 bis zum Erlass des Haushaltes 2022 übertragbar ist.

Die vorläufige Gesamtfinanzrechnung für das Haushaltsjahr 2020 ergab

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: 4.368.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 7.716.765 €

 

Saldo aus Investitionstätigkeit:   -3.348.786   

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Die Kreditaufnahme ist insofern in voller Höhe erforderlich um die Liquidität der Stadt durch den Abfluss an Mitteln zur Finanzierung der Investitionen und deren Ermächtigungen zu sichern.

 

Folgende Parameter liegen der Ausschreibung zu Grunde:

 

Kredithöhe:   3.712.200 EUR

Laufzeit:  20 Jahre

Tilgung:  vierteljährlich

Zinsbindungszeitraum: frei verhandelbar (10/15/20)

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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