Begründung:
Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Wernigerode liegt derzeit in der 1. Fortschreibung (Stand: November 2004) vor und basiert auf dem Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2001. Die damalige Fortschreibung wurde aufgrund der Notwendigkeit der Priorisierung der Wohnstandortentwicklung erforderlich.
In Anbetracht des zurückliegenden Zeitraumes, besteht ein dringender Aktualisierungsbedarf, um einerseits der Anpassung an aktuelle Herausforderungen und Entwicklungstrends der Stadt Wernigerode sowie seiner Ortsteile gerecht zu werden. Andererseits soll durch die Analyse der vergangenen Entwicklung stadtbezogener Kenngrößen und der darauf aufbauen Ableitung von Zielen bzw. Leitlinien, Handlungsfeldern und Maßnahmen, die Realisierung einer integrierten Stadtentwicklung ermöglicht werden. Ein Resultat hieraus, stellt zudem die Erarbeitung des „Wernigeröder Modells“ zur konkretisierten Nachhaltigkeitseinschätzung sämtlicher Beschlussvorlagen dar.
Im Rahmen eines partizipativen Prozesses soll die perspektivische Entwicklung der Kernstadt sowie der Ortsteile mit Hilfe einer gezielten Öffentlichkeitsbeteiligung thematisiert und diskutiert werden. So wird ein gemeinsam getragenes Planungsinstrument erarbeitet, das die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Wernigerode sowie seiner Ortsteile stellt.
Der anvisierte zeitliche Rahmen untergliedert sich wie folgt:
4. Quartal 2021 - Vorentwurf und erste öffentliche Beteiligung;
1. und 2. Quartal 2022 - Auswertung/Überarbeitung Vorentwurf;
3. Quartal 2022 - Entwurf mit zweiter öffentlicher Beteiligung;
4. Quartal 2022 und 1. Quartal 2023 - Auswertung/Überarbeitung Entwurf;
2. Quartal 2023 - Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat.
Der Erarbeitungsprozess der Neuaufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Wernigerode erfolgt durch die Federführung des Amtes für Stadt- und Verkehrsplanung - Sachgebiet Städtebauliche Planung und Verkehr.