Begründung:
Wald prägt unsere Landschaft und Heimat, gibt der Region ihr unverwechselbares Gesicht und ist zugleich unverzichtbarer Bestandteil eines gesunden Lebensraumes.
Lt. Landeswaldgesetz § 16 (3) sind Waldbesitzer rechtlich verpflichtet, zum Schutz des Waldes vorbeugend und bekämpfend tätig zu werden. Seit 2018 sterben die Fichtenwälder im Harz und somit auch im Stadtwald Wernigerode großflächig ab. Ursachen dafür sind mehrere Stürme, ein 3-jähriges Niederschlagsdefizit, Hitzerekorde und eine dramatische Borkenkäfermassenvermehrung. Damit die unverzichtbaren Funktionen des Waldes jetzt und auch in Zukunft erfüllt werden können, werden zusätzliche HH-Mittel bereits in 2021 benötigt.
Folgende Maßnahmen müssen getätigt werden:
- der massenhafte Einschlag von Schadholz,
- die Beräumung der betroffenen Flächen zur Vorbereitung der Neuanpflanzungen,
- die Durchführung von Wiederaufforstungen,
- die Wiederherrichtung der Waldwege und
- die Gewährleistung der Verkehrssicherheit an Wanderwegen.
Zur Veranschaulichung:
6.000 Festmeter Fichtenholzeinschlag / Jahr sind üblicherweise geplant:
IST 2019: 22.000 Fm 2020: 70.000 Fm 2021: 45.100 Fm (Stand August ´21)
Innerhalb von 10 Jahren sind normalerweise 60 ha Aufforstungsfläche geplant. Aktuell sind mindestens 400 ha aufzuforsten. Das entspricht rechnerisch einer Zeit von 67 Jahren!
Ziel muss es sein, die Wiederaufforstung inkl. aller dazugehörigen Gewerke zum Schutz unserer Wälder als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, Erholungsgebiet sowie langfristiges Einkommen durch nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung so schnell wie möglich umzusetzen.