Zu 1. Mehrkosten der Stadtverwaltung:
Sachgebiet Organisation (Fuhrpark): Es gibt kein zentrales Fuhrparkmanagement und damit verbunden eine generelle Erfassung der Verbrauchsdaten und Kosten bei der Stadt WR. Daher erfolgt für diesen Bereich eine pauschale Betrachtung anhand von Erfahrungswerten und unter zuhilfenahme von CO2 – Preis –Rechnern, die im Internet zugänglich sind. Als Berechnungsgrundlage folgt man der Annahme, einer Steigerung pro Jahr von 20%. Basisjahr ist die Verbrauchsüberisicht aus dem Jahr 2019.
Sachgebiet Infrastrukturelles GM
Für die Wärmeerzeugung in den Liegenschaften der Stadt Wernigerode schätzen wir die Mehrkosten auf Basis der Verbräuche Erdgas, Fernwärme und Nahwärme auf Erdgasbasis des Jahres 2020 und der im BEHG definierten Preise für CO2 bis 2025.
Für Strom gibt es keine Abgabe gemäß BEHG, zumal die Stadt Wernigerode sowieso Strom aus Erneuerbaren Energien bezieht. Da CO2 auch an der Börse gehandelt wird, spielt dieser CO2-Preis bei der börslichen Preisbildung des Strompreises, zusammen mit ganz vielen anderen Faktoren, eine gewisse Rolle.
Die Mehrkosten wurden insofern wie folgt ermittelt (Angaben in Euro):
Jahr | Aufwand Fuhrpark | Aufwand GM | Gesamtaufwand |
2021 | 7.100 | 33.500 | 40.600 |
2022 | 8.600 | 40.200 | 48.800 |
2023 | 10.300 | 46.900 | 57.200 |
2024 | 12.300 | 60.300 | 72.600 |
2025 | 14.700 | 73.800 | 88.500 |
Summe | 53.000 | 254.700 | 307.700 |
Zu 2. Produktbereiche bei der Darstellung: siehe Übersicht
Sachgebiet Infrastrukturelles GM
Die Kosten für Wärme, Strom und andere Betriebskosten werden regelmäßig in der jeweiligen Haushaltsplanung an die aktuellen Preise angepasst. Sämtliche Betriebskosten der städtischen Gebäude werden im Produkt 1.1.1.14.5241000 (Bewirtschaftung städtische Gebäude) geplant und dargestellt. Die Mehrkosten bzgl. der CO2 Steuer werden nicht gesondert ausgewiesen.
Zu 3. Einsparpotential:
Sachgebiet Fuhrpark:
Das Hauptamt macht sich zum Ziel zur Reduzierung der Kosten durch die CO2 Steuer zukünftig verstärkter auch E-Autos emissionsarme und verbrauchsarme Fahrzeuge in die Ausschreibung einfließen zu lassen bzw. Diese Verpflichtung ergibt sich schon aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt WR, welche allerdings mit den finanziellen Mitteln und dem Grundsatz der Wirtschafltichkeit und Sparsamkeit in Einklang gebraucht werden muss. Hinzu kommen der Mangel an Ladeinfrastrukturen und der begrenzten Reichweiten bei dem Einsatz von E-Fahrzeuge, was einem Einsatz im Dienstbetrieb der Stadtverwaltung erschwert. Auch die Umstellung der Nutzfahrzeuge im Bereich des Bauhofes, Grünanlagen oder der Feuerwehr wird einen längerfristigen Zeitraum erfolgen müssen. Im Rahmen einer Nutzungsanalyse erfolgt die Konzeptionierung des Fuhrparkes zu Optimierung der Kosten und Klimaziele. Diese Aufgabenstellung beinhaltet auch der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes.
Sachgebiet Infrastrukturelles Gebäudemanagement:
Die C02-Steuer wird pro Tonne CO2 angegeben, ist somit verbrauchsabhängig. Wir sehen folgende Möglichkeiten den Verbrauch zu optimieren:
- Änderung des Nutzerverhaltens in den Liegenschaften, dadurch Senkung des Energiebedarfs (Schulung der Mitarbeiter z.B. durch Energieberater).
- Prüfung/Ersatz der Erzeugungsanlagen der städtischen Liegenschaften z.B. durch Erdgaskessel auf Brennwertbasis, ggf. auch durch Dienstleistungsverträge mit den Stadtwerken.
- Prüfung der Heizwärmeverteilanlage und der Heizungseinstellungen, ggfs. ist eine Optimierung der Verteilung und / oder Absenkung von Heizkurven in den Liegenschaften möglich, die zu einer Energieeinsparung führt.
Die Prüfung und evtl. Durchführung der o.g. Maßnahmen sind Teil der übergeordneten Aufgaben im Rahmen der Entwicklung des zentralen Immobilienmanagements.
Gez. B Le