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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zu 1. Mehrkosten der Stadtverwaltung:

 

Sachgebiet Organisation (Fuhrpark):  Es gibt kein zentrales Fuhrparkmanagement und damit verbunden eine generelle Erfassung der Verbrauchsdaten und Kosten bei der Stadt WR. Daher erfolgt für diesen Bereich eine pauschale Betrachtung anhand von Erfahrungswerten und unter zuhilfenahme von CO2 – Preis –Rechnern, die im Internet zugänglich sind. Als Berechnungsgrundlage folgt man der Annahme, einer Steigerung pro Jahr von 20%. Basisjahr ist die Verbrauchsüberisicht aus dem Jahr 2019.


Sachgebiet Infrastrukturelles GM

 

Für die Wärmeerzeugung in den Liegenschaften der Stadt Wernigerode schätzen wir die Mehrkosten auf Basis der Verbräuche Erdgas, Fernwärme und Nahwärme auf Erdgasbasis des Jahres 2020 und der im BEHG definierten Preise für CO2 bis 2025.

 

Für Strom gibt es keine Abgabe gemäß BEHG, zumal die Stadt Wernigerode sowieso Strom aus Erneuerbaren Energien bezieht. Da CO2 auch an der Börse gehandelt wird, spielt dieser CO2-Preis bei der börslichen Preisbildung des Strompreises, zusammen mit ganz vielen anderen Faktoren, eine gewisse Rolle.

 

Die Mehrkosten wurden insofern wie folgt ermittelt (Angaben in Euro):

Jahr

Aufwand Fuhrpark

Aufwand GM

Gesamtaufwand

2021

7.100

33.500

40.600

2022

8.600

40.200

48.800

2023

10.300

46.900

57.200

2024

12.300

60.300

72.600

2025

14.700

73.800

88.500

Summe

53.000

254.700

307.700

 

Zu 2. Produktbereiche bei der Darstellung: siehe Übersicht

 

Sachgebiet Infrastrukturelles GM

 

Die Kosten für Wärme, Strom und andere Betriebskosten werden regelmäßig in der jeweiligen Haushaltsplanung an die aktuellen Preise angepasst. Sämtliche Betriebskosten der städtischen Gebäude werden im Produkt 1.1.1.14.5241000 (Bewirtschaftung städtische Gebäude) geplant und dargestellt. Die Mehrkosten bzgl. der CO2 Steuer werden nicht gesondert ausgewiesen.

 

Zu 3. Einsparpotential:

 

Sachgebiet Fuhrpark:

 

Das Hauptamt macht sich zum Ziel zur Reduzierung der Kosten durch die CO2 Steuer zukünftig verstärkter auch E-Autos emissionsarme und verbrauchsarme Fahrzeuge in die Ausschreibung einfließen zu lassen bzw. Diese Verpflichtung ergibt sich schon aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt WR, welche allerdings mit den finanziellen Mitteln und dem Grundsatz der Wirtschafltichkeit und Sparsamkeit in Einklang gebraucht werden muss. Hinzu kommen der Mangel an Ladeinfrastrukturen und der begrenzten Reichweiten bei dem Einsatz von E-Fahrzeuge, was einem Einsatz im Dienstbetrieb der Stadtverwaltung erschwert. Auch die Umstellung der Nutzfahrzeuge im Bereich des Bauhofes, Grünanlagen oder der Feuerwehr wird einen längerfristigen Zeitraum erfolgen müssen. Im Rahmen einer Nutzungsanalyse erfolgt die Konzeptionierung des Fuhrparkes zu Optimierung der Kosten und Klimaziele. Diese Aufgabenstellung beinhaltet auch der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Sachgebiet Infrastrukturelles Gebäudemanagement:

 

Die C02-Steuer wird pro Tonne CO2 angegeben, ist somit verbrauchsabhängig. Wir sehen folgende Möglichkeiten den Verbrauch zu optimieren:

 

-  Änderung des Nutzerverhaltens in den Liegenschaften, dadurch Senkung des Energiebedarfs (Schulung der Mitarbeiter z.B. durch Energieberater).

-  Prüfung/Ersatz der Erzeugungsanlagen der städtischen Liegenschaften z.B. durch Erdgaskessel auf Brennwertbasis, ggf. auch durch Dienstleistungsverträge mit den Stadtwerken.

-  Prüfung der Heizwärmeverteilanlage und der Heizungseinstellungen, ggfs. ist eine Optimierung der Verteilung und / oder Absenkung von Heizkurven in den Liegenschaften möglich, die zu einer Energieeinsparung führt.

 

Die Prüfung und evtl. Durchführung der o.g. Maßnahmen sind Teil der übergeordneten Aufgaben im Rahmen der Entwicklung des zentralen Immobilienmanagements.

 

Gez. B Le

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Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch die CO2-Steuer auf Öl und Gas. Bereits vor der Einführung der CO2-Steuer zählten die Energiepreise in Deutschland zu den höchsten der Welt.

 

25 Euro pro verursachter Tonne CO2 sind bei der Nutzung von Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas zu zahlen. Bis 2025 steigt dieser Betrag auf 55 Euro pro Tonne.

 

An der Stadt Wernigerode, ihren zahlreichen Liegenschaften und ihrem Fuhrpark werden die Mehrkosten durch die Einführung der CO2-Steuer nicht spurlos vorbeigehen.

 

1. Welche Mehrkosten entstehen der Stadt Wernigerode in den Jahren 2021 bis 2025 im städtischen Haushalt durch die Einführung der CO2-Steuer und deren Steigerung von 25 Euro je Tonne 2021 auf 55 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2025?

 

2. In welchen Bereichen des kommunalen Haushaltes werden die Mehrkosten dargestellt?

 

3. Wo sieht die Stadt Wernigerode im eigenen Wirkungskreis Möglichkeiten, durch die Umstellung fossiler Energiequellen auf erneuerbare Energien, die Mehrkosten der CO2-Steuer kurz-, mittel- und langfristig zu senken?    

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