Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 6 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 74 „Am Plan“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der gemäß §§ 13, 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 74 „Am Plan“ i. d. F.vom 26.02.2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. vom 15.12.2020 als Satzung beschlossen. Die Begründung i. d. F.vom 26.02.2021 sowie die Schallimmissionsprognose i. d. F.vom 18.05.2020 sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

        

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

 

X

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

         

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Am Plan“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 5 Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes (im Siedlungsbereich von Silstedt) und die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, d. h. der errechnete Anteil des Grundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, liegt mit ca. 2.252 m²  weit unter 20.000 m² und ermöglicht damit die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden keine Vorhaben ermöglicht, für die gemäß

Anlage 1 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre. Auch sind von dem Vorhaben keine Natura 2000Gebiete betroffen. Artenschutzrechtliche Belange wurden entsprechend berücksichtigt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 „Am Plan“ ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als dörfliches Mischgebiet dargestellt. Der Bebauungs­plan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da die Festsetzung im Bebauungsplan der eines allgemeinen Wohngebietes entspricht. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird damit jedoch nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung durch das Bauleitplanverfahren korrigiert.

Am 02.07.2020 hat der Stadtrat im Beschluss Nr. 039/2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Am Plan“ gebilligt und dessen Neuaufstellung beschlossen.

Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 03.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020 Gelegenheit die Entwurfsunterlagen einzusehen. Es wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Die Behörden und betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.07.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 04.09.2020 aufgefordert. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 6 dargestellt und im Folgenden kurz skizziert.

Seitens des Umweltamtes / Untere Immissionsschutzbehörde (Landkreis Harz, Stellungnahme Nr. 3) wurden Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes in Bezug auf den Gewerbelärm in unmittelbarer Umgebung geäußert. Die zu erwartenden Schall-Immissionsvorbelastungen durch den Gewerbelärm wurden im schalltechnischen Gutachten ermittelt und dokumentiert. Dabei wird deutlich, dass die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Als Zumutbarkeitsgrenze können jedoch die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Mischgebiete herangezogen werden, die etwas höher angesetzt sind, als die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete. Durch die bereits nebeneinander existierenden Nutzungen in der Umgebung (Wohnen und Gewerbe) hat diesbezüglich eine Vorprüfung bereits stattgefunden, weshalb die Orientierungswerte für ein Mischgebiet herangezogen werden. Dennoch kommt es zu einer geringfügigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte. Aus diesem Grund erfolgte eine Anpassung der Planung hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche sowie eine Ergänzung der Ausrichtung schutzbedürftiger Räume in den textlichen Festsetzungen Punkt 3. Die Änderung betrifft nicht die Grundziele des Bebauungsplanes und ist mit dem Eigentümer abgestimmt. Es sind zudem keine weiteren Anwohner von der Änderung betroffen. Der Immissionsschutz im Plangebiet gilt folglich als gesichert.

Weiterhin regte der Landkreis Harz an, Höhenangaben in der Planzeichnung zu ergänzen und den Bezugspunkt zu bestimmen (Stellungnahme Nr. 3.56). Dem wurde Folge geleistet.

Ein Hinweis durch das Ordnungsamt / Katastrophenschutz, Kampfmittelbehörde (Landkreis Harz, Stellungnahme Nr. 3.8), hinsichtlich eventueller Kampfmittelfunde, wurde auf der Planzeichnung sowie in der Begründung ergänzt. Ein weiterer Hinweis durch das Umweltamt / Untere Wasserbehörde SG Abwasser (Landkreis Harz, Stellungnahme Nr. 3.25) sowie den Wasser- und Abwasserverband „Holtemme-Bode“ bezieht sich auf die Überprüfung verschiedener Alternativen der Oberflächenentwässerung in der nachgelagerten Planungsebene. Es erfolgte eine Ergänzung des Hinweises Nr. 2 auf der Planzeichnung. Die Niederschlagsentwässerung ist gesichert.

Darüber hinaus waren redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erforderlich.

Die vorgetragenen Stellungnahmen und deren Auswirkungen berühren die Grundzüge der Planung jedoch nicht, sodass die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Am Plan“, (Stand: 26.02.2021) die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

        

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

  1. Planzeichnung i. d. F.vom 26.02.2021
  2. Begründung i. d. F.vom 26.02.2021
  3. Schallimmissionsprognose vom 18.05.2020
  4. Schalltechnische Stellungnahme aktive Lärmschutzmaßnahme vom 26.01.2021
  5. Schalltechnische Stellungnahme zu d. Beteiligungsverfahren vom 18.12.2020
  6. Beikarte Höhenraster vom 24.02.2021
  7. Behandlung der Stellungnahmen (Stand: 18.02.2021)             

         

nach oben