Zu 1. Es wurden keine Luftfilteranlagen in Einrichtungen eingebaut. Auch mobile Raumluftreiniger wurden nicht angeschafft.
Zu 2. Für den Einbau von stationären Luftfilteranlagen gibt es ein Förderprogramm beim Bund mit einer 40 % Förderung. Der Einbau einer solchen Anlage ist genehmigungspflichtig, da der Einbau in Decken und Wänden erfolgt und stellt keine kurzfristige Lösung der Reinigung der Raumluft dar, da es sich um eine langfristige, kostenintensive Baumaßnahme handelt.
Die Recherche beim Landesverwaltungsamt und dem Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt ergab, dass bisher kein Fördermittelprogramm bekannt ist, dass die Anschaffung von mobilen Raumluftreinigern fördert. Es sind momentan nur 4 Bundesländer bekannt, die eine Anschaffung nur für den Fall fördern, wenn Unterrichtsräume, die nicht gelüftet werden können, aber gebraucht werden.
Ein leistungsstarker mobiler Raumluftreiniger mit dem entsprechenden Filter der Klasse HEPA 14 für einen Klassenraum soll zwischen 3.000 und 5.000 € kosten.
Zu 3. Wir orientieren unseren Hygieneplan an den aktualisierten Empfehlungen zu den Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf Corona zum Schutz von Kindern und Beschäftigten und an den Ergänzungen zum Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen vom 26. Mai 2020, geändert durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 9. November 2020.
Die Hygieneregeln der Kindertageseinrichtungen beinhalten unter anderen regelmäßiges Stoßlüften, AHA-Regeln und Händehygiene.
Auch in den Grundschulen wird sich an den aktualisierten Hygieneempfehlungen vom 22.02.2021 (Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie, herausgegeben vom Ministerium für Bildung) orientiert.
Diese beinhalten wie in den Kindertageseinrichtungen die folgenden Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Corona-Warn-App und Lüften.