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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Zu 1.

Im Bau- und Umweltausschuss am 18.01.2021 wurde über das weitere Vorgehen zur Erschließung des Baugebietes informiert. Entsprechend der allgemeinen Vereinbarung mit der Stadt übernehmen die Stadtwerke Wernigerode die Erschließungsmaßnahmen. Der Verkauf der Grundstücke und die Refinanzierung der Erschließung erfolgen durch die Stadt Wernigerode. Die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen ist für Ende 2021 geplant.

 

Aktueller Sachstand:

" Die vorbereitenden Maßnahmen haben bereits im Dezember 2020 begonnen.

" Die Planungen zur Bauausführung laufen (Erarbeitung Ausführungsplanung).

" Es wurden bereits Bodenproben entnommen und analysiert.

" Die Baumfällarbeiten wurden mit dem Grünflächenamt der Stadt abgestimmt. Satzungsrelevante Bäume werden erhalten.

" Weitere Abstimmung zur Fällung (Verkehrsraumeinschränkungen) erfolgen am 19.02.2021 zusammen mit dem Ordnungsamt vor Ort.

 


Zu 2.

" Vorgesehen sind die Fällungen der Bäume im Bereich der neuen Straßen bis März 2021.

" Parallel werden Gutachter die anliegenden Häuser begutachten und etwaige Schäden erfassen (Beweissicherung).

" Amtliche Vermessung und Parzellierung der Straßen und der Baugrundstücke.

" Nach Freigabe der Ausführungsplanung werden die Bauleistungen zur Erschießung ausgeschrieben und umgesetzt.

 

Zu 3.

Aus der Beteiligung des Bauleitplanverfahrens:

Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde:

Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planung keine Bedenken. Die Naturschutzbehörde folgt der artenschutzrechtlichen Argumentation unter Punkt 9 der Begründung.

Zur Verhinderung der Auslösung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ist zu gewährleisten, dass im Zuge der Erschließung die erforderlichen Baumentnahmen außerhalb der Brutzeit (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) vorgenommen werden.

 

Sollten Hinderungsgründe für die Einhaltung dieses Zeitraumes gegeben sein, bedarf es einer erneuten artenschutzrechtlichen Überprüfung des Baumbestandes und gegebenenfalls der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde, wenn Brutstätten geschützter Tierarten betroffen sein könnten. Die Untere Naturschutzbehörde wäre nur wiederholt zu beteiligen, wenn Baumfällungen etc. innerhalb der Zeitspanne 01.03. bis 30.09. durchgeführt würden.

 

Zu 4.

Artenschutzrechtliches Gutachten:

Das Plangebiet wurde am 15.09.2016, 12.05.2017, 31.5.2017 und 25.08.2017 begangen und auf das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten relevanter Tier- und Vogelarten überprüft. Erfasst wurden ausschließlich Vogelarten. Die Suche nach Amphibien und Reptilien blieb ergebnislos. Aufgrund der Habitat-Ausstattung wird davon ausgegangen, dass in Bezug auf den besonderen Artenschutz keine relevanten Arten zu erwarten sind.

 

 

Zu 5.

" Es ist geplant, die Anwohner über die Fällarbeiten durch einen Artikel in der Volksstimme im Zusammenhang mit den Verkehrsraumeinschränkungen zu informieren.

" Vor dem eigentlichen Baubeginn wird es eine Veranstaltung mit Baubetrieb und Anliegern geben (Einwohnerversammlung).

 

 

 

gez. Sieber     

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1. Wann beginnen die Vorbereitungsmaßnahmen für das Baugebiet?

 

2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

 

3. - Welche Maßnahmen wurden bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt?

    - Welche Maßnahmen wurden von dieser Behörde genehmigt (falls zutreffend: mit welchen    

       Auflagen)?

    - Welche Maßnahmen wurden ggf. abgelehnt?

 

4. Welche Maßnahmen werden zum Schutz etwaig vorhandener Amphinien und Frösche (vor allem im Bereich des Feuchtgebietes im nordöstlichen Teil) geplant?

 

5. Wann werden/ wurden die Anwohner über Beginn und Umfang der Arbeiten informiert?

    Wie erfolgte die Information?

     

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24.02.2021

     

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