Zu 1.:
Im Bau- und Umweltausschuss wurde die Frage zum Nesseltal im Rahmen der Diskussion über die künftig anzuwendenden Planungsverfahren gestellt. Zum Planungsverfahren für das betreffende Grundstück (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) und die Form der Bürgerbeteiligung wurde durch Herrn Zagrodnik (Stadtplanungsamt) informiert. Die Kündigung der Gärten erfolgte im Juni 2017 bis spätestens zum 31.12.2020. Die Beräumung des Grundstückes zur Gefahrenabwehr und die Vorbereitung zur Zwischennutzung und Bebauung wurde in 2020 geplant. Dazu wurde z. B. auch im Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss am 01.09.2020 informiert.
Zu 2.:
Die Kosten für Beräumung, Rückbau und Entsorgung der Hinterlassenschaften auf dem 40.000 qm großen Grundstück der Kleingartenanlage belaufen sich auf ca. 265.000,00 €.
Zu 3.:
Geplant in 2021 in den Buchungsstellen für Bewirtschaftung von unbebauten Grundstücken:
(Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 1.1.1.03.5221000/ DK51 Liegenschaften)
Buchungsstelle 1.1.1.03.5221000 - 100.000,00 €,
Buchungsstelle 1.1.1.03.5458000 - 50.000,00 €,
Buchungsstelle 1.1.1.03.5241000 - 70.000,00 €,
für 2020 wurde eine Rückstellung von 48.273,54 € gebildet.
Zu 4.:
Der Umgang mit der im Flächennutzungsplan unbeplanten Fläche wurde mit dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt Ende 2020 abgestimmt. Die Freimachung der Fläche vom Bewuchs ist im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises erfolgt. Die Entnahme muss bis Anfang März abgeschlossen sein, um die Vogelbrutzeit nicht zu tangieren. Ein Biotopcharakter der Kleingartenanlage wurde nicht festgestellt. Satzungsrelevante Bäume wie zum Beispiel Nussbäume, Gemeine Kiefer und Schwarzkiefer sind durch die Verwaltung zum Erhalt markiert worden. Die Fläche wurde vor der Beräumung bilanziert. Sich daraus ergebende Kompensationsverpflichtungen gemäß Naturschutzgesetz werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgestimmt.
Der Abriss der freistehenden Lauben und Schuppen ist nach § 60 BauO LSA verfahrensfrei.