Begründung:
Die Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 8. SARS-CoV-2-EindV) ermöglicht wieder fachkundig organisierte Veranstaltungen im Außenbereich mit Angeboten, die der Freizeit und Unterhaltung dienen.
Die Stadt Wernigerode und ihr Weihnachtsmarkt sind im Advent ein besonderer Besuchermagnet für die Harzregion und eine wirtschaftlich notwendige Veranstaltung für Einzelhändler, Gastronomiebetreiber und Vermieter. Insbesondere für die Händler Wernigerodes bietet der Weihnachtsmarkt den notwendigen Rahmen, um verkaufsoffene Sonntage beantragen zu können.
Die Durchführung des Weihnachtsmarktes im Jahr 2020 stellt allerdings eine besondere Herausforderung dar. Neben dem klassischen Aspekt, dass Weihnachtsmärkte zur vorweihnachtlichen Atmosphäre und der Vorfreude auf das Fest beitragen, ist in diesem Jahr der wichtigste Punkt die Gesundheit und Sicherheit der Einwohner und Besucher. Ausgangspunkt dafür ist ein umfangreiches, strukturiertes Hygiene- und Sicherheitskonzept, welches die WTG in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit dem Landkreis Harz entwickelt.
Eine finale Durchführung ist vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises möglich und unterliegt den zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Regelungen der Landesregierung und kann sich, je nach Infektionslage, täglich ändern.
Durch eine Entzerrung der Aufstellung der Weihnachtsattraktionen über die Bereiche Rimker Tor | Krellsche Schmiede | Breite Straße | Nicolaiplatz | Kohlmarkt | Marktplatz | Blumenuhr | Klint | Oberpfarrkirchhof soll erreicht werden, dass zu große Menschenansammlungen vermieden werden. Gleichzeitig erfolgt ein verstärkter Einsatz von Sicherheits- und Ordnungskräften, um die Einhaltung des Hygiene- und Sicherheitskonzeptes zu gewähren. Zusätzliche Hygienestationen und Toilettenstandorte mit entsprechender Infrastruktur sind erforderlich. Korrespondierend dazu müssen diverse Kommunikationsmaßnahmen wie Hinweistafeln, Großtransparente und Informationsprodukte erarbeitet werden.
All diese Maßnahmen sind sehr kostenintensiv und werden nach derzeitiger Kostenhochrechnung durch die Wernigerode Tourismus GmbH mindestens 100.000 € Mehrkosten verursachen. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht im Wirtschaftsplan 2020 der Wernigerode Tourismus GmbH enthalten, auch im Haushalt der Stadt Wernigerode sind diese unvorhersehbaren Kosten nicht geplant.
Die Liquidität der Gesellschaft ist nach derzeitigen Hochrechnungen gegeben und ein Ausgleich soll mit dem Jahresabschluss 2020 erfolgen.
Der Stadtrat der Stadt Wernigerode erteilt mit diesem Beschluss dem Oberbürgermeister den Auftrag und die Ermächtigung den Weihnachtsmarkt 2020 durch die Wernigerode Tourismus GmbH als Veranstalter durchführen zu lassen.
Gaffert
Oberbürgermeister