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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Hauptausschuss beschließt, dass sich die Stadt Wernigerode an den Herstellungskosten der Löschwasser-Zisterne im Argenta-Wohnpark mit einem Anteil von 48.000 € beteiligt.

                       

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Finanzielle Auswirkungen: ja

Die Deckung erfolgt aus den gesperrten Haushaltsmitteln in der Buchungsstelle Feuerwehr

1.2.6.01/0200.7831000 in Höhe von 46.000 € und Zufahrtsstraße Feuerwehr Schierke

5.4.1.01/3339.7852000 in Höhe von 2.000 €.

                  

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Begründung:

Das Argenta-Gelände wurde zum Argenta-Wohnpark entwickelt. Gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) § 2 Aufgaben der Gemeinden, ist die Kommune für eine ausreichende Löschwasserversorgung verantwortlich. Die im 300 m Radius vorhandenen Hydranten können aufgrund des geringen Fließdruckes nicht für die Löschwasserbereitstellung des neuen Quartieres genutzt werden.

 

Für die Bebauung des Argenta-Wohnparks ist gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Reine Wohnbebauung, Vollgeschosse ≤ 3) ein Löschwasserbedarf von 800 l/min bzw. 48 m³ über 2 h vorzusehen. Hierfür wurde durch die Investoren eine Löschwasserzisterne mit einer Kapazität von 200 m³ errichtet. Somit kann der Objektschutz abgesichert werden.

 

Durch den Bau der Löschwasserzisterne ist eine deutliche Verbesserung der Löschwasserversorgung auch für den Bereich der naheliegenden Amtsgasse und Karnatzkistraße erfolgt. Die Stadt beteiligt sich zur Absicherung der Löschwasserversorgung im gesamten Bereich mit entsprechend rd. 50 % der Gesamtkosten an dem Bau der Zisterne.

 

Mit der Zahlung des Zuschusses sind alle weiteren Folgekosten für Wartung, Kontrolle und Instandsetzung abgegolten. Die Zisterne verbleibt im Eigentum der Wohnpark Argenta GbR. Der Eigentümer ist für den ordnungsgemäßen Zustand und die sichere Funktionsfähigkeit verantwortlich.

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                       

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