Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Am Plan" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 5 Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes (im Siedlungsbereich von Silstedt) und die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, d. h. der errechnete Anteil des Grundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, liegt mit ca. 2.252 m² (Größe des Allgemeinen Wohngebietes = 5.005 m² x GRZ 0,3 + 50 % Überschreitungsmöglichkeit = 45 % des Nettobaulands) weit unter 20.000 m² und ermöglicht damit die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden keine Vorhaben ermöglicht, für die gemäß Anlage1 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre. Auch sind von dem Vorhaben keine Natura 2000‐Gebiete betroffen. Artenschutzrechtliche Belange sind zu berücksichtigen.
Die Vereinfachung des beschleunigten Verfahrens liegt im Wegfall der herkömmlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Der räumliche Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 "Am Plan" ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als dörfliches Mischgebiet dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da die Festsetzung im Bebauungsplan der eines allgemeinen Wohngebietes entspricht. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird damit jedoch nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan kann im Zuge der Berichtigung durch das Bauleitplanverfahren korrigiert werden.
Der betroffenen Öffentlichkeit kann zum Bebauungsplanentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird die Form der öffentlichen Auslegung gewählt.
Parallel zu der 30-tägigen öffentlichen Auslegung im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung erfolgt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
- Bebauungsplan Nr. 74 „Am Plan“ Planzeichnung i. d. F. vom 19.05.2020
- Bebauungsplan Nr. 74 „Am Plan“ Begründung i. d. F. vom 19.05.2020
- Schalltechnisches Gutachten i. d. F. vom 12.12.2019