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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Beschlusses 137/2019, Ziffer 1 wie folgt:

1. Das Grundstück der August-Hermann-Francke-Grundschule, Flur 22, Flurstücke 2586 und 996/97, insgesamt ca. 15.373 qm, der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW) im Wert von 1.727.290 € zu übertragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme:

Hochrechnungen:

Restbuchwert zum 31.12.2021    ca.  1.689.520 €

Abschreibung pro Jahr         ca.  75.000 €

abzgl. Sonderposten pro Jahr   ca.  30.744 €

= Haushaltsbelastung pro Jahr    ca.  44.256 €

 

Marktwert Grundstück und Gebäude Schule

It. Gutachten:           1.727.290 € (Veräußerung)

 

Produkt: 2.1.1.01                         2021       2022       2023  

Folgekosten durch langfristigen Mietvertrag

ab Fertigstellung der Schule (Mitte des Jahres 2021)  250.000 €  500.000 €  500.000

 

abzgl.

Nettoabschreibung (fällt durch Übertragung weg)  44.256 44.256 €   44.256 €

 

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Begründung:

 

Der zur Beschlussvorlage vorgelegte, aktuelle Entwurf für den Neubau der August-Herrmann-Francke-Grundschule befindet sich auf dem Grundstück westlich der bestehenden Schule (Flurstück996/97). In der vorherigen Planung wurde ein Neubau östlich der bestehenden Schule geplant. Hierfür wurde ein zusätzliches Grundstück (Flurstück1599/100) mit einbezogen.  Aufgrund des geänderten Entwurfes verbleibt das Flurstück 1599/100 bei der Stadt und kann wie geplant als Regenrückhaltebecken genutzt werden.

Der jetzige Sportplatz war bisher nicht für eine Bebauung vorgesehen. Als Bauerwartungsland erhöht sich der Wert des Grundstückes (Flurstück996/97) entsprechend des aktualisierten Wertgutachtens um 47.290€. Insgesamt ergibt sich für den neuen Entwurf eine Grundstücksfläche von ca. 15.373 qm mit einem Wert von 1.727.290 € für das Grundstück incl. der aufstehenden Gebäude.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister 

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