Der Teich wurde Anfang 2018 entschlammt. 2019 „roch“ der Teich zwar, kippte aber nicht um. Ein Abschlag vom Barrenbach wäre mit folgenden Einschränkungen möglich:
- Gefälle vom Barrenbach zum Teich muss gegeben sein (Vermessung: Höhendifferenz ca. 1,20 m)
- Zulauf darf nur an ganz bestimmter Stelle am oberen Ende des Teiches erfolgen
- Möglich ist der Zulauf nur als verrohrter Graben, der mit diversen Kontrollschächten unterbrochen wäre; die Kontrollschächte (mit Betondeckeln) sind nach aktuellem Diskussionsstand mit der Denkmalbehörde in Halle absolut inakzeptabel
- Für die Unterhaltung des Grabens wäre die Stadt Wernigerode zuständig, Kosten müssten zusätzlich im Haushalt aufgebracht werden
Es müsste generell ein neues Wasserrecht an dieser Stelle geschaffen werden, dass der Zustimmung durch den Landkreis Harz bedarf. Hier erfolgten erste Abstimmungen aus denen sich mögliche Maßgaben herauskristallisiert haben:
- Ein Abschlag ist nur in der Größenordnung von 2-3l/Sek. möglich.
- Sollte aufgrund fehlenden Niederschlages im Sommer der Barrenbach Niedrigwasser führen, ist auch so kein Zufluss für den Teich mehr möglich / bzw. erlaubt.
- Es besteht keine Möglichkeit / Erlaubnis, mit dem eventuell aus dem Barrenbach zugeführten Wassers, den Teich durchzuspülen. Es dürfen keine Teichsedimente den Teich verlassen.
Nach Rücksprache des Sachgebiets Grünanlagen mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz ist die einzige Möglichkeit, der Fäulnis entgegenzuwirken, Teiche regelmäßig alle 10 Jahre grundlegend zu entschlammen.
Gez.
Christiane Wichmann
SGL Grünanlagen/Wildpark/Friedhof