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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Gemäß § 46 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und § 7 Abs.2 der Hauptsatzung wird der zeitweilig bestehenden Ausschuss „Ortsentwicklung Schierke“ wie folgt besetzt. Stimmberechtigt sind neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem 9 weitere Mitglieder, die entsprechend der Sitzverteilung von beratenden Ausschüssen bestimmt werden.

 

 

CDU/H&G  ………………………………….

 

 

CDU/H&G………………………………….

 

 

CDU/H&G………………………………….

 

 

SPD………………………………….

 

 

SPD………………………………….

 

 

DIE LINKE………………………………….

 

 

B 90/DIE GRÜNEN………………………………….

 

 

AfD………………………………….

 

 

H&G/FDP………………………………….

 

 

Als Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses mit beratender Stimme werden zusätzlich benannt, soweit sie nicht bereits stimmberechtigte Mitglieder sind: Der/die Ortsbürgermeister/in von Schierke, ein weiteres Mitglied des Ortschaftsrates Schierke sowie die Ausschussvorsitzenden der beratenden Ausschüsse.

 

              

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Finanzielle Auswirkungen:

Berechnung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Entschädigungssatzung

 

          

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Bildung eines zeitweiligen Ausschusses

                                 

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Begründung:

Insgesamt hat sich der zeitweilige Ausschuss „Ortsentwicklung Schierke“ bewährt – hier wurde oft kontrovers, aber immer konstruktiv die Entwicklung Schierkes begleitet.

 

Das vergleichsweise große Gremium ließ und lässt eine Beleuchtung aller Argumente aus Vertretern der Stadtverwaltung, der Ortschaft Schierke und den unterschiedlichen Fachausschüssen zu.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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