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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt: Die Wahl zum Stadtrat am 26.05.2019 ist gültig.

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.                    

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Finanzielle Auswirkungen:keine       

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Stadtrat von Wernigerode

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Begründung:

Der Wahlausschuss der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2019 das end-gültige Wahlergebnis für die Wahl zum Stadtrat von Wernigerode festgestellt.Von 28 468 Wahlberechtigten haben 15 808 (55,5 %) ihr Wahlrecht wahrgenommen. Auf den 15 487 gültigen Stimmzetteln wurden insgesamt 45 681 gültige Stimmen abgegeben. Diese verteilen sich wie folgt:

 

CDU

= 13 219 Stimmen (28,94 %)

= 12 Sitze

SPD

=   8 976 Stimmen (19,65 %)

=   8 Sitze

DIE LINKE

=   7 524 Stimmen (16,47 %)

=   7 Sitze

GRÜNE

=   5 530 Stimmen (12,11 %)

=   5 Sitze

AfD

=   5 106 Stimmen (11,18 %)

=   4 Sitze

Haus&Grund

=   2 446 Stimmen (  5,35 %)

=   2 Sitze

Bunte Liste

=   1 375 Stimmen (  3,00 %)

=   1 Sitz

FDP

=   1 127 Stimmen (  2,47 %)

=   1 Sitz

Ujvari

=     378 Stimmen (  0,83 %)

 

 

Nach der Berechnung der Sitzverteilung stehen der AfD 4 Sitze zu. Da auf dem Wahlvorschlag der AfD nur 3 Bewerber kandidierten, bleibt ein Sitz der AfD unbesetzt.

 

Der Stadtrat ist in der Wahlperiode 2019 bis 2024 mit 39 Stadträten besetzt.

Dieses Ergebnis einschließlich der Liste der gewählten Bewerber wurden im Amtsblatt der Stadt Wer-nigerode am 15.06.2019 entsprechend § 42 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist wurde kein Wahleinspruch erhoben. Nach § 51 Abs.1 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr.1 KWG LSA trifft der Stadtrat die o. g. Entscheidung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                      

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