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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, die nachfolgend genannten Mitglieder des Stadtrates in die Vorstände der benannten Stiftungen zu entsenden.

 

074/1/2019Wernigeröder Hospitälerstiftung

Vorstand2 Stadträte

 

……………………………………

 

……………………………………

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm zu bestellender Vertreter vertritt die Stadt gemäß § 6 der Satzung der Wernigeröder Hospitälerstiftung.

Herr Dorff, Dezernent Gemeinwesen, Vertreter des Oberbürgermeisters

 

074/2/2019Stiftung Schloss Wernigerode

Vorstand:1 Stadtrat

 

……………………………………

Der Oberbürgermeister, Herr Gaffert, vertritt die Stadt gemäß § 7 der Satzung der Stiftung Schloss Wernigerode, die Stadt.

                 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

                   

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Benennung der Mitglieder des Stadtrates in Vorstände von Stiftungen.

 

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Begründung:

 

1. Der Vorstand der Hospitälerstiftung besteht gem. 6 der Satzung der Wernigeröder Hospitälerstiftung aus 7 Mitgliedern. Davon sind zwei Mitglieder des Stadtrates der Stadt Wernigerode für die Dauer von 5 Jahren unabhängig von der Wahlperiode zu entsenden.

Die Amtsperiode von Frau Dr. Tschäpe und Frau Barner endet am 08.07.2019. Somit sind zwei neue Mitglieder des Stadtrates zu benennen. Wiederernennung ist möglich.

 

2. Der Vorstand der Stiftung Schloss Wernigerode besteht  gem. § 7 der Satzung der Stiftung Schloss Wernigerode GmbH aus 7 Mitgliedern.

Davon der Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode oder ein von ihm zu bestellender Vertreter sowie ein Mitglied des Stadtrates.

 

Nach § 131 Abs. 3, Abs. 1 KVG LSA soll die Entsendung durch Einigung im Stadtrat erfolgen, anderenfalls erfolgt der Zugriff entsprechend der Ausschusssitzverteilung

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                    

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