Begründung:
Der papierlose Stadtrat wurde von Vertretern aller Parteien grundsätzlich begrüßt und in der Wahlperiode 2014 bis 2019 erfolgreich von der überwiegenden Mehrheit der Stadträte angenommen.
Die „Richtlinie für die digitale Stadtratsarbeit“ verliert ihre Gültigkeit mit Beendigung der Wahlperiode 2014-2019 und ist entsprechend zu erneuern.
Die bewährte Arbeitsweise sollte auch aus Nachhaltigkeitsgründen weitergeführt und durch die neu gewählten Stadträte für die kommende Wahlperiode übernommen werden.
Mit dem vorhandenen Ratsinformationssystem liegt bereits eine Software vor, die für die digitale Stadtratsarbeit praktisch ohne weitere Kosten für Programme geeignet ist. Den wieder gewählten Stadträten ist der Umgang seit Jahren vertraut und die Anwendung wird positiv bewertet.
Alle für die Wahlperiode 2019 – 2024 neu gewählten Stadträte erhalten auf Wunsch eine Schulung zur Anwendung des digitalen Ratsinformationssystems.
Notwendig ist für teilnehmende Stadträte ein Internetzugang nebst E-Mail-Adresse, um für den Stadtrat und seine Gremien ordnungsgemäß eingeladen werden zu können. Die Geschäftsordnung in der derzeit gültigen Fassung nimmt bereits auf diese Vorgabe Bezug. Die digitale Stadtratsarbeit ist ressourcensparend für Stadträte wie die Verwaltung und wird durch die Rechtsprechung gestützt (Verwaltungsgerichtes Magdeburg zu Barleben Elektronische Ladung zu Stadtratssitzungen AZ 9 B 466 / 14 MD). Danach ist sogar eine verpflichtende Teilnahme aller Stadträte an der digitalen Stadtratsarbeit möglich.
Näheres ergibt sich aus der „Richtlinie für die digitale Stadtratsarbeit“ und der „Vereinbarung zur Teilnahme an der digitalen Stadtratsarbeit“.
Gaffert
Oberbürgermeister