Die gewünschte statistische Erhebung kann das SG Grünanlagen nur für den eigenen Zuständigkeitsbereich mitteilen. Es handelt sich um Innenbereiche der Stadt Wernigerode, mit Ausnahme von z.B. Wald, Kleingartenanlagen, Landschaftsschutzgebieten und denkmalgeschützten, nicht stadteigenen Bereichen.
Beantwortung Fragen 1 bis 3
Auf Betreiben bzw. auf Veranlassung des Sachgebietes Grünanlagen kommt es lediglich zu Fällungen, wenn Kontrollen ergeben, dass die erforderliche Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen nicht mehr gegeben ist
Tabelle 1
Fällungen auf Veranlassung SG Grünanlagen in Wernigerode und Ortsteilen (Verkehrssicherheit):
Örtlichkeiten | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
| | | | |
Straßenbegleitgrün | 18 | 14 | 11 | 19 |
öffentliche Grünanlagen, Friedhöfe, Wildpark | 20 | 13 | 7 | 16 |
Fließgewässer | 3 | 5 | 3 | 5 |
Gründe für Fällungen von Privatpersonen, Firmen, Investoren oder anderen Behörden sind vorrangig Gefahrenabwehr, Baumkrankheiten bzw. Baumschädlinge und Nachbarschaftsprobleme. Weitere Gründe der Antragsteller sind Bauvorhaben, gesundheitliche Beschwerden (Pollenallergie) und Umgestaltungswünsche.
Die statischen Erhebungen beziehen sich ausschließlich auf Fällungen, welche in den örtlichen und sachlichen Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Wernigerode und Ortsteile fallen.
Tabelle 2
Fällungen auf Veranlassung von Privatpersonen, Firmen, Investoren oder anderen Behörden in Wernigerode und Ortsteilen:
Anträge auf Fällungen gemäß Baumschutzsatzung: | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
| | | | |
genehmigt | 887 | 261 | 201 | 250 |
abgelehnt | 143 | 71 | 67 | 74 |
Beantwortung Frage 4
Alle aufgeführten Bäume fallen unter den Geltungsbereich der städtischen Baumschutzsatzung.
Beantwortung Frage 5
Tabelle 3
Pflanzungen:
Baumpflanzungen | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
| | | | |
Ersatzpflanzungen Privatpersonen, Firmen, Investoren, andere Behörden | 318 | 139 | 74 | 227 |
Neupflanzungen SG Grünanlagen: | | | | |
hochstämmig | 60 | 60 | 50 | 45 |
mehrstämmig | 70 | 55 | 100 | 100 |
Beantwortung Frage 6
Hierzu kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da keine diesbezüglichen Erhebungen durchgeführt werden. Der Anwuchserfolg bei Pflanzungen des Sachgebietes Grünanlagen / Friedhöfe / Wildpark liegt bei nahezu 100%.
Gez. Christian Fischer
Dezernent