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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Antwort:

 

Zweckentfremdung von Wohnraum in Wernigerode

 

1.

- keine vorgeschriebene Pflicht für eine Erfassung
- dennoch spontane aber nicht flächendeckende Erfassung begonnen
- bei Bauanträgen auf Nutzungsänderung
- Erfassung im GIS-System

2. Es wurden keine Statistiken geführt, Angaben sind nicht möglich.

3. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung LSA

4. Die Nachfrage nach kleinen, preisgünstigen Wohnraum lässt sich quantitativ nicht abschätzen. Die Lenkungsrunden Stadtumbau-Ost, gemeinsam mit der organisierten Wohnungswirtschaft, vermitteln einen Eindruck zur Situation auf dem Wohnungsmarkt in Wernigerode, der aber nicht den gesamten Wohnungsmarkt widerspiegelt. Vor dem Hintergrund des Bedarfes an kleinen und preisgünstigen Wohnungen werden die Stadtumbau-Ost Fördergebiete (Harzblick, Stadtfeld, Burgbreite) oder auch Wohngebiete wie der Seigerhüttenweg und die Heinrich-Heine-Straße an Bedeutung gewinnen.

5.Gesetzliche Grundlagen für Zweckentfremdungsverbote liegen in Sachsen-Anhalt nicht vor. 1999 wurde durch die Landesregierung die Aufhebung der Verordnung  über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Ungeachtet dessen werden planungsrechtliche Möglichkeiten diskutiert und ihre rechtliche Anwendung und Wirksamkeit geprüft.


Eine augenscheinliche Erfassung insbesondere in der Altstadt ist erforderlich. (Begonnen wurde damit bereits.) Wenn möglich sollte der Handlungsbedarf ermittelt werden, also wie hoch die Nachfrage nach kleinen, preisgünstigen Wohnungen tatsächlich ist, um unter dem Gesichtspunkt als Touristenstadt Wohnbedarfe und Gebäudeerhalt wirtschaftlich abwägen zu können. Weiterhin sollte die Frage gestellt werden, ob die Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnung/Pension etc. nur Auswirkungen auf kleinen und preisgünstigen Wohnraum hat.
 

 

 

gez. Rudo

Dezernent für Bauwesen

und Stadtplanung    

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  1. Wie und in welchem Umfang wird die Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Stadt erfasst und dokumentiert?

 

  1. Wie viele Wohnungen wurden in den Jahren 2000 bis 2017 in Ferienwohnungen/Ferienhäuser umgewandelt und wurden dadurch dem Wohnungsmarkt entzogen?

 

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt in Sachsen-Anhalt und somit in Wernigerode die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen/Ferienhäuser?

 

  1. Wie bewertet die Stadt die derzeitige Versorgungssituation an Wohnraum vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an kleinen, preisgünstigen Wohnungen auf Grund des demografischen Wandels, des sinkenden Rentenniveaus und des hohen Anteils an Einkommen im Niedriglohnbereich zunehmend steigt?

 

  1. Sieht die Stadt Handlungsbedarf, um der erheblichen Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Wernigerode vorzubeugen? Wie begründet sie ihre diesbezügliche Position?

Begründung:

In Wernigerode ist in den zurückliegenden Jahren zunehmend eine Zweckentfremdung von Wohnraum für Beherbergungszwecke wie z. B. Ferienwohnungen festzustellen. Insbesondere in der Altstadt befinden sich in nahezu jeder Straße ein oder mehrere Wohngebäude, die in Ferienhäuser / Ferienwohnungen umgewandelt wurden.

Im Ergebnis dieser Entwicklung wurde Wohnraum in nicht unerheblicher Größenordnung dem Wohnungsmarkt entzogen. Diese Zweckentfremdung hat zur Verschärfung der Mietpreisentwicklung beigetragen. Neben Magdeburg und Halle gehört Wernigerode mittlerweile zu den sachsen-anhaltischen Städten mit den höchsten durchschnittlichen Mietpreisen pro m².

 

 

Gez. Christian Härtel

Stadtrat        

 

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11.06.2018                  

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