Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die örtliche Schaffung von Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen dieser Segmente in Wernigerode gerecht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 erfolgte für den gesamten Geltungsbereich die Festsetzung eines Wohngebietes. Dies widerspricht der Darstellung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes, der im Nordosten des Geltungsbereiches eine Fläche für Wald festschreibt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann jedoch „ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.“
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans nimmt eine Fläche von ca. 1,4 ha ein. Er umfasst die derzeit brach liegende Fläche der ehemaligen Hotelanlage „Lindenberg“ mit den zugehörigen Freiflächen und ist als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zu betrachten. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben. Eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes sind in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, denn im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Jedoch erfolgte eine artenschutzrechtliche Beurteilung (Anhang zur Begründung, Anlage 3).
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Dennoch erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich in einer zweiwöchigen Auslegungsfrist (06.11.2017 bis zum 20.11.2017) über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" zu informieren und zu der Planung zu äußern.
Im Ergebnis wurde ein hydrologisches Gutachten erstellt, in dem die schadlose Oberflächenentwässerung nachgewiesen wird (Anhang zur Begründung, Anlage 3). Des Weiteren wurde als Hinweis in den Plan aufgenommen, dass die konkrete Oberflächenentwässerung nachzuweisen ist. Der Anregung eines Bürgers die laut Flächennutzungsplan im Nordwesten des Plangebietes ausgewiesene Fläche für Wald aus dem Geltungsbereich zu nehmen, wurde nicht gefolgt. Jedoch wurde der Anregung insofern nachgekommen, dass in dem betreffenden Bereich eine private Grünfläche festgesetzt wird, was dem tatsächlichen Bestand entspricht und dem Ziel einer Freifläche nachkommt. Diese Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu erhalten.
Diese Änderungen und Ergänzungen wurden in den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 57 "Wohngebiet Lindenberg" aufgenommen, sodass nunmehr die Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen soll. Die Öffentlichkeit wird im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, Artenschutzbeitrag sowie Baugrunduntersuchung beteiligt. Parallel zu der einmonatigen öffentlichen Auslegung im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt, werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
- Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungstabelle, Stand: 29.01.2018)
- Planzeichnung inkl. textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschrift i. d. F. vom 31.08.2018
- Begründung mit Anhängen (Artenschutzrechtliche Beurteilung vom 20.12.2017, Lage- und Höhenplan mit Bäumen vom 07.03.2017, Baugrunduntersuchung vom 18.01.2018) i. d. F. vom 31.08.2018