Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wurde die erneute Auslegung des überarbeiteten Satzungsentwurfs i. d. F. vom 21.02.2017 bzw. die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange beschlossen.
Die Ergänzungssatzung Nr. 4 „Hornstraße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Hierdurch soll die relevante Fläche, welche bis dahin baurechtlich als Außenbereich zu betrachten ist, im Sinne von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den Innenbereich einbezogen werden. Hiermit wird die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine ergänzende Bebauung unter der Maßgabe von § 34 Abs. 1 – 3a BauGB geschaffen.
Durch § 34 Abs. 6 wird weiterhin festgelegt, dass die Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 (vereinfachtes Verfahren) anzuwenden sind. Des Weiteren wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Maßnahmen zum notwendigen Ausgleich von Bodenversiegelungen sind in den Festsetzungen der Satzung enthalten.
Eine bauliche Prägung der Umgebung, als Voraussetzung für eine solche Einbeziehung, ist gegeben. Darüber hinaus sind Teile der relevanten Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt
Durch die baustrukturelle Prägung der Umgebung ist eine singuläre bauliche Ergänzung auf der Fläche sinnvoll. In diesem Zusammenhang zielt die Satzung auf die Schaffung eines Einfamilienhauses ab. Als künftiger Bauherr tritt der Flächeneigentümer auf.
Der mit dem oben genannten Stadtratsbeschluss vom 30.03.2017 gebilligte Entwurf i. d. F. vom 21.02.2017 hat vom 08.05.2017 bis einschließlich 19.05.2017 zur öffentlichen Einsicht in den Diensträumen im Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung ausgelegen. Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.04.2017 um Stellungnahme zum Vorhaben bis zum einschließlich 29.04.2017 gebeten.
Im Ergebnis der Abwägung, der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, wurden folgende Hinweise erbracht bzw. Einarbeitungen/ Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:
- Durchführung einer artenschutzrechtlichen Kontrolle des Gehölzbestandes im neuen Geltungsbereich mit dem besonderen Fokus auf potenzielle Nahrungs- bzw. Fortpflanzungshabitate für Vögel, Fledermäuse und Insekten.
- Hydrogeologische Bodenuntersuchung des Geltungsbereiches im Hinblick auf die künftige Versickerungsfähigkeit von anfallendem Niederschlagswasser.
- Korrektur eines in der Planzeichnung festgesetzten zu erhaltendem Baumbestandes (Stieleiche) im Sinne der Vorgaben der PlanZV.
- Partielle Ergänzungen, Korrekturen und Konkretisierungen der zugehörigen Begründung, unter Berücksichtigung vorgebrachter Hinweise.
Die von einzelnen Trägern öffentlicher Belange geforderten Gutachten bzgl. Artenschutzbelangen und der örtlichen Versickerungsfähigkeit wurden entsprechend durchgeführt. Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Kontrolle wurden keine Vorkommen oder Habitate geschützter Arten festgestellt, daher bestehen keine Bedenken hinsichtlich möglicher Schädigungen in Folge des Satzungsvorhabens.
Ein hydrogeologisches Bodengutachten ist derzeit in der Erstellung. Im Zuge der ersten Untersuchungen kam der durchführende Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die hydrogeologischen Gegebenheiten eine Niederschlagswasserversickerung prinzipiell zulassen. Im weiteren Untersuchungsverlauf werden die notwendige Dimensionierung sowie die bauliche Ausführung künftiger Versickerungsanlagen bestimmt.
Die vorgenommenen Einarbeitungen und Ergänzungen im Satzungsentwurf stellen keine schwerwiegenden Abweichungen von fokussierten Zielen und Anliegen der Ergänzungssatzung dar und dienen einer Feinsteuerung bzw. Abrundung der Satzungsinhalte.
Die Grundzüge der Planung wurden daher nicht berührt, sodass auf eine erneute Beteiligung in Form einer Einholung von Stellungnahmen gemäß § 4a BauGB verzichtet werden kann.
Damit hat die Ergänzungssatzung Nr. 4 „Hornstraße“ i. d. F. vom 31.05.2017 die inhaltliche und formelle Planreife für den Satzungsbeschluss erreicht.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
- Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenstellungnahmen (Abwägungstabelle)
- Überarbeitete Planzeichnung vom 31.05.2017
- Überarbeitete Satzung vom 31.05.2017
- Überarbeitete Begründung vom 31.05.2017