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Beratungsfolge

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  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Wohngebiet „Humboldtweg/Brockenweg“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Wohngebiet „Humboldtweg/Brockenweg“ i. d. F. vom 17.02.2017 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung i. d. F. vom 30.05.2017 ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

       

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

    

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Begründung:

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wurde öffentlich beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Wohngebiet „Humboldtweg/Brockenweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

 

Durch einen Eigentümerwechsel und Änderungen der Grundstücksgegebenheiten soll eine Baugrenze in nördliche Richtung verschoben werden. Die 1. Änderung betrifft in diesem Fall die zeichnerischen Festsetzungen. Die momentan bestehende Baugrenze für das Grundstück Flur 29/373 gemäß Bebauungsplan Nr. 42 Wohngebiet „Humboldtweg/Brockenweg“ soll um ca. 3,3 m bzw. 6,2 m nach Norden verschoben werden.

 

Der mit dem oben genannten Stadtratsbeschluss vom 30.03.2017 gebilligte Entwurf i. d. F. vom 17.02.2017 hat vom 08.05.2017 bis einschließlich 19.05.2017 zu jedermanns Einsicht in den Diensträumen im Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung ausgelegen. Berührte Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.04.2017 um Stellungnahme bis zum 11.05.2017 gebeten.

 

 

Im Ergebnis der Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen ergaben sich keine Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen, die eine erneute Auslegung rechtfertigen. Die Grundzüge der Planung wurden dementsprechend nicht berührt, so dass auf eine erneute Einholung von Stellungnahmen gemäß § 4a BauGB verzichtet werden kann. Lediglich in der Begründung wurden Hinweise zur Baumschutzsatzung der Stadt ergänzt.

 

 

Damit hat die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Wohngebiet „Humboldtweg/Brockenweg“ i. d. F. vom 17.02.2017 die inhaltliche und formelle Planreife für den Satzungsbeschluss erreicht.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen

  1. Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Abwägungstabelle)
  2. Planzeichnung und textliche Festsetzungen (17.02.2017)
  3. Begründung (30.05.2017)

    

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