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Beratungsfolge

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  1. Der Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg wird im beschleunigten Verfahren nach § 13, 13a BauGB aufgestellt.
  2. Der unter Auswertung der zum 2. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. v. 22.05.2017 wird mit der Begründung, einschließlich artenschutzrechtlicher Beurteilung und dem Masterplan „Wernigerode – Sennhütte“ i. d. F. v. 16.05.2017, gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auslegt (einmonatige Auslegung).
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

      

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

    

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Begründung:

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 17.03.2016 wurde das Neuaufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg mit integrierter örtlicher Bauvorschrift förmlich eingeleitet. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender und potenzieller Bauflächen. Aufgrund seiner exponierten Lage, eignet sich das Gebiet für die Entwicklung von hochwertigem Wohnraum. Konkret geplant sind im neuen Entwurf (i. d. F. v. 22.05.2017) Stadtvillen in Form neuer Einfamilienhäuser und kleiner Mehrfamilienhäuser sowie eine Pension und einer Gaststätte. Im Zuge der ersten öffentlichen Auslegung und Beteiligung ergab sich die Tatsache, dass das Bebauungsplangebiet als Baudenkmal zu schützen ist und demzufolge bei der Planung die gestalterischen Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind. Die daraufhin erfolgte Entwurfsüberarbeitung führte zur erneuten Auslegung. Nach der Auswertung der Stellungnahmen dieser erneuten Beteiligung und öffentlichen Auslegung wurde das besondere Wohngebiet nun wieder in ein allgemeines Wohngebiet geändert und die Fläche G 1 (Fläche mit Obstbäumen) erweitert. Zudem wurden nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ergänzt (z.B. zur geschützten Streuobstwiese und zu Immissionen).

 

Die notwendig gewordenen Änderungen machen eine zweite erneute Beteiligung und öffentliche Auslegung notwendig.

 

Das ca. 2,0 ha große Plangebiet liegt im westlichen Siedlungsbereich von Wernigerode und grenzt im Norden und Westen unmittelbar an die Straße „Eisenberg“ an. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO liegt unter 20.000 m² und Natura2000-Gebiete sind nicht betroffen. Aus diesem Grund kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung aufgestellt werden. Die Erstellung eines Umweltberichts ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Zudem wurde auf eine frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB verzichtet.

 

Der mit dem Stadtratsbeschluss vom 23.02.2017 gebilligte Entwurf i. d. F. v. 23.01.2017 hat vom 06.03.2017 bis einschließlich 07.04.2017 zu jedermanns Einsicht in den Diensträumen im Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung ausgelegen. Berührte Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 02.03.2017 um Stellungnahme bis zum 07.04.2017 gebeten. Nachdem der Plan öffentlich ausgelegen hat und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind, muss der Bebauungsplanentwurf aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen (Vorgaben der unteren Immissionsschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde) wiederum geändert werden. Es erfolgt nun eine 2. erneute Beteiligung/öffentliche Auslegung (einmonatige Auslegung) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB werden mit der Umsetzung des Bebauungsplans insbesondere folgende allgemeine Ziele berücksichtigt:

  • Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
  • die Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile,
  • die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
  • die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

  1. Auswertung der Behördenstellungnahmen zum Entwurf i. d. F. v. 22.05.2017
  2. Auswertung der Bürgerstellungnahmen zum Entwurf i. d. F. v. 22.05.2017
  3. Planzeichnung und textliche Festsetzungen 
  4. Begründung
  5. Masterplan „Wernigerode – Sennhütte“
  6. Artenschutzrechtliche Beurteilung 

     

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