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Beratungsfolge

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Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister zum Abschluss eines Dienstleistungsvereinbarung mit der Wernigerode Tourismus GmbH ab 01.01.2017 und genehmigt hierzu gleichzeitig einen außerplanmäßigen Aufwand von 91.800,00 €.

          

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Finanzielle Auswirkungen: ja

Gesamtkosten der Maßnahme: 5.7.5.01.545500091.800,00 €

Finanzierung der Maßnahme:   5.7.5.01.5315000 Minderaufwand von91.800,00 €

          

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Begründung:

Die Gesellschaft ist durch Beschlussvorlagen 059/2016 und 060/2016 mit Aufgaben der Tourismusförderung, des Marketings und der Steigerung des Standortprofils der Stadt Wernigerode betraut worden.

 

Zur Finanzierung dieser, ihrer Aufgaben, erhält die Gesellschaft den vollständigen Kurbeitrag. Das Aufkommen dieses Kurbeitrages ist im Haushaltsplan 2017 mit 1.835.000,00 € eingeschätzt worden. Die Gesellschaft erhebt diesen im Auftrag der Stadt, rechnet diesen gegenüber ihr monatlich ab und kontrolliert seine vollständige Abrechnung sowie seine Verwendung ausschließlich für touristische Aufgaben.

 

Die Gesellschaft erbringt gegenüber der Stadt damit eine Leistung. Für diese Leistung erhält sie durch die abzuschließende Vereinbarung 5 Prozent der Ist-Erträge des Kurbeitrages als Entgelt. Dieses Entgelt stellt für die Gesellschaft einen Umsatz dar, der für 2017 nicht im Wirtschaftsplan eingeplant ist. Als Folge wird der Defizitausgleich (5.7.5.01.5315000) um das Entgelt gekürzt und kann somit als Deckung dienen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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