Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung der Wochenmärkte in der Stadt Wernigerode

(Wochenmarktsatzung).

                          

Reduzieren

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja                             

Reduzieren

 

Mehreinnahmen in Höhe von ca. 7.000 Euro bis 8.000 Euro in der Buchungsstelle 1.2.8.1.02 4321000 (Standgebühren)

 

 

Begründung:

 

Die Neufassung der Wochenmarktsatzung erfolgt, da seit Inkrafttreten der letzten Fassung der Wochenmarktsatzung im Jahr 2002 Arbeitsabläufe modernisiert werden sollen.

 

In einem Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister, dem Ordnungsamt und den derzeitigen Händlern des Wochenmarktes wurden verschiedene Änderungspunkte besprochen und ausführlich erläutert. Diese werden durch die Händler mitgetragen.

 

In der Vergangenheit sind diverse Sachverhalte aufgetreten, die durch die bisherige Satzung nicht abgedeckt waren. Als Beispiel ist hier die Zuverlässigkeit der Anbieter bzgl. regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Wochenmarkt zu nennen. Bei Nichterscheinen erfolgte bisher überwiegend keine vorherige Information, so dass seitens des Marktmeisters keine Verfügungen hinsichtlich anderweitiger Standplatzvergaben – wie z. B. auch an Tagesanbieter – erfolgen konnten.

 

 

Daraus resultierten Mindereinnahmen und eine unbefriedigende Gesamtoptik des Wochenmarktes.

 

Die Veränderung der Marktöffnungszeiten ist sinnvoll, da die überwiegende Zahl der Anbieter den Wochenmarkt ohne vorherige Absprache mit dem Marktmeister bereits gegen ca. 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr verlässt. Die Öffnung des Wochenmarktes für dann meist nur noch 1 bis 3 Anbieter nach 16:00 Uhr ist auch aus Gründen der Gesamtattraktivität des Wochenmarktes nicht angemessen.

 

Die Kassierung der Standgebühren ist derzeit veraltet. Es ist daher vorgesehen, durch veränderte Zahlungsmodalitäten die Regelmäßigkeit der Anbieterteilnahme am Wochenmarkt zu erhöhen. Die Gebühren sind künftig vierteljährlich im Voraus per Überweisung zu entrichten. Hier entfällt die Barkassierung vor Ort. Der Marktmeister wird von der Einkassierung der Bargelder entlastet und es wird vermieden, dass der Marktmeister mit nicht unerheblichen Barmitteln allein unterwegs ist (Sicherheit).

 

In der Vergangenheit (vor dem 01.05.2017) war zu verzeichnen, dass durchschnittlich bis zu 4 Anbieter pro Markttag ohne vorherige Information nicht erschienen. Dadurch entfielen die Standgebühren von durchschnittlich 20 Euro je Markttag, obwohl der Standplatz freigehalten wurde.

 

Bei jährlich 104 Markttagen und 80 Euro durchschnittlich Nichtzahlung von Standgebühren wegen Nichterscheinen ergeben sich bei vierteljährlicher Vorauszahlung der Standgebühr voraussichtlich die o. g. Mehreinnahmen.

 

Weiterhin soll durch die Änderung der Wochenmarktsatzung eine Aufwertung der Gesamtattraktivität des Marktbildes vorangetrieben werden. Ein wesentlicher Punkt ist hier die einheitliche Gestaltung der Marktstände. Dies soll künftig konsequent durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwacht werden.

 

In der Neufassung der Wochenmarktsatzung werden weiterhin mittlerweile überholte Formulierungen den aktuellen Erfordernissen angepasst.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                         

nach oben