Begründung:
Laut § 11 Satz 3 Sportfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt können gemeinnützige Sportvereine an den Bewirtschaftungskosten der Sportstätten beteiligt werden.
Im Jahr 1996 beschloss der Stadtrat bereits als Ergänzung zur damals gültigen Gebührenordnung die Erhebung einer Gebühr für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Interessengruppen.
Diese Ergänzung soll nun als eigenständiger Beschluss neu gefasst werden. Dabei soll an den bisher erhobenen Beträgen 0,50 €/Jahr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie 1,00 €/Jahr für Erwachsene festgehalten werden.
Dieser symbolisch geleistete Beitrag soll von allen Sportvereinen und anderen regelmäßigen Vereinsnutzern, die unentgeltlich die Sportstätten der Stadt Wernigerode, des Landkreis Harz und von privaten Anbietern nutzen, gezahlt werden (Zur Erklärung: Für diese genannten Sportstätten trägt die Stadt Wernigerode die anteiligen Betriebskosten bzw. Mieten). Diese Regelung soll auch gelten, für die Sportvereine, die eine Bezuschussung zu den von ihnen bewirtschafteten Sportstätten erhalten.
Mit der Neufassung dieses Beschlusses bekräftigt die Stadt Wernigerode den Entschluss, die Sportvereine bei ihrer Arbeit weiterhin zu unterstützen. Auch zukünftig werden alle Sportstätten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Stadt Wernigerode leistet damit einen nicht unwesentlichen Anteil Sportförderung, für den Vereinssport der Wernigeröder Sportvereine.
Gaffert
Oberbürgermeister