Begründung:
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Februar 2015 über das Ausbauprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ mit Schreiben vom 13.02.2015 informiert. Über das Ausbauprogramm werden Investitionsvorhaben aus Mitteln des Bundesprogramms ausschließlich in Kinderkrippen gefördert, die der
1. Schaffung neuer Betreuungsplätze oder der
2. Sicherung von bestehenden Betreuungsplätzen (drohende Schließung wegen Auflagen o.ä.)
dienen.
Eine Förderung von 70% bis zu 90% (Ausnahme) war in Aussicht gestellt. Die Bedarfsmeldung dazu hatte bis zum 31.03.2015 zu erfolgen. Die Stadt meldete einen Bedarf für 4 Kindertageseinrichtungen an.
Für zwei Einrichtungen wurde die Finanzierung angefragt.
Der Antrag der Integrative Kita „Löwenzahn“ wurde im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz auf die Prioritätenliste an erste Stelle gesetzt. Hier handelt es sich um einen Erweiterungsbau zur Schaffung von weiteren 15 Krippenplätzen zur Bedarfssicherung und Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz. Seit Jahren ist der Bedarf an Krippenplätzen hoch und es besteht die Sorge, dass bei Zuzug (Flüchtlingsfamilien eingeschlossen), der Rechtsanspruch nicht mehr erfüllt werden kann.
In der Integrativen Kita „Löwenzahn“ können bis zu 133 Kinder betreut werden, davon 75 Krippenkinder. Diese Kapazität würde sich um 15 Krippenkinder erhöhen. Geplant ist:
Herstellung eines Anbaus mit
- zwei Gruppenräumen
- Sanitärraum (Toiletten usw.)
- Personal/WC
- Garderobe
- Kinderwagenraum
- Das Bauteil ist unterkellert geplant.
Der Beginn dieser neuen Investitionsmaßnahme in der Zeit der zukünftigen Haushaltsführung ist nur gesetzlich zulässig, wenn die Stadt zur Auszahlung rechtlich verpflichtet ist oder die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist.
Der letztgenannte Grund wird aus der nachstehend aufgeführten Terminkette deutlich, um damit die Fördervoraussetzungen für das Krippenausbauprogramm 2015 bis 2018 erfüllen zu können.
Am 27.01.2016 wurde der freigegebene Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Kinderkrippen aus Mitteln des Bundesprogrammes versandt. Am 29.01.2016 sind die Antragsformulare und Ergänzungsbestimmungen eingegangen mit dem Termin zur Abgabe der vollständigen Unterlagen bis zum 04.03.2016. Bis zum 31.03.2016 soll der Zuwendungsbescheid ergehen, die Maßnahme 2017 abgeschlossen sein.
Mit dem Bau und der Schaffung einer neuen Krippeneinheit wird die Barrierefreiheit hergestellt. Das Konzept ist so konzipiert, dass eine spätere Abtrennung möglich ist, sollte der Bedarf nicht mehr gegeben sein.
Gaffert
Oberbürgermeister