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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Teilnahme der Stadt an der Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Land zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Wernigerode im Zuge der Landesstraße L 100 im 3. und 4. Bauabschnitt vom Knoten Lutherstraße bis Ortsausgang (Friedrichstraße, Amtsfeldstraße, Drängetal) einschließlich der Anschlüsse der Nebenstraßen, Nebenanlagen, Parkflächen, Straßenbeleuchtung und Regenentwässerung.

            

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Finanzielle Auswirkungen:

ja

Ausgaben:              1.694.000,00 €, verteilt auf die Jahre 2016 – 2019

Einnahmen:              80 % der förderfähigen Kosten und Ausbaubeiträge

            

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Begründung:

Der schlechte Straßenzustand, insbesondere der Nebenanlagen, erfordert seit Jahren eine dringende Sanierung. Aufgrund von Finanzierungsengpässen des Landes konnte der Ausbau nach den beiden ersten Abschnitten nicht kontinuierlich fortgesetzt werden.

Nach vorliegender Grobkostenschätzung beläuft sich der Kostenanteil der Stadt Wernigerode an den Gesamtkosten auf 1.694.000,00 €, verteilt auf die Jahre 2016 – 2019. Für den Anteil der Stadt Wernigerode sind beim Landkreis Harz Fördermittel nach dem Entflechtgesetz in Höhe von 80 % der förderfähigen Aufwendungen beantragt. Ausbaubeiträge werden veranlagt.

Die Maßnahme wird auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Nr. 15-04 als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Landesstraßenbaubehörde und der Stadt Wernigerode unter Beteiligung der Stadtwerke Wernigerode GmbH und des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode durchgeführt. Träger der Gesamtmaßnahme ist die Landesstraßenbaubehörde.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister             

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