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Beratungsfolge

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Der Stadtrat wählt entsprechend § 4 Abs. 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (SchStG LSA) Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Stadt Wernigerode.

 

Zum Ende der Bewerbungsfrist lagen 4 Bewerbungen vor. Zur Wahl stehen:

 

              Herr Dierk Grimmecke, Walther-Grosse-Ring 23, 38855 Wernigerode

              Frau Andrea Kleemann, Schäferstr. 11, 38855 Wernigerode

              Herr Stefan Mewald, Am Wiesenhang 32, 38855 Wernigerode

              Frau Petra Wirkus, Schäferstr. 11, 38855 Wernigerode

 

      

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme:

 

Aufwendungen:              Buchungsstelle                            1.2.2.01.5431000             

                                                                      (Geschäftsaufwendungen) und

 

                                                                      1.2.2.01.5429000

                                                                      (sonstige Aufwendungen/Mitgliedsbeiträge) 900,00 €/Jahr

 

Erträge:              Buchungsstelle                            1.2.2.01.4311000

                                                                      Verwaltungsgebühren                                                200,00 €/Jahr

       

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Begründung:

 

Nach § 4 Abs. 1 des SchStG LSA werden Schiedpersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren durch den Stadtrat gewählt. Mit Ablauf der Wahlperiode der derzeitigen Schiedsleute Frau Tannert und Herr Lewerenz ist eine Neuwahl notwendig. 

 

 

Die Schiedsstelle kann nach § 2 Abs. 2 des SchStG LSA mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden. Für die Wahl ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 

Zur Wahl stehen insgesamt 4 Bewerber als Schiedspersonen. Alle Bewerber haben schriftlich versichert, dass keine Ausschlussgründe einer Wahl entgegenstehen und haben in einem vorbereitenden Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten den Wunsch nach Mitarbeit bekräftigt. Nach der Wahl bestimmen die Gewählten untereinander die Aufgabenverteilungen.

 

Sollten alle vier Bewerber die Mehrheit der Stimmen erhalten, werden dem Amtsgericht die 4 Personen (abweichend von der gesetzlichen Regelung – im Zweifelsfall gilt die höhere Anzahl der erhaltenen Stimmen) zur Berufung vorgeschlagen.

 

Auch bei der Wahl im Jahr 2005 wurden durch den Stadtrat 4 Schiedspersonen gewählt, wobei während der Wahlperiode zwei der Gewählten aus persönlichen Gründen ausschieden.

 

Die gewählten Bewerber werden durch das Amtsgericht Wernigerode in das Amt berufen und verpflichtet. Die Amtszeit der Schiedspersonen beginnt mit der Berufung durch das Amtsgericht.

 

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage

 

Übersicht Bewerber

 

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