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Beratungsfolge

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Der Hauptausschuss beschließt die Bereitstellung von 49.700 € als überplanmäßigen Aufwand zugunsten der Buchungsstelle 1.1.1.07.5431200 (Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen, Aufwendungen für Honorare) 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: Aufwendungen in Höhe von 49.700 € (1.1.1.07.5431200)

Deckungsquelle: Mehrertrag von 49.700 € in 1.1.1.07.4521000 (Erstattungen vom Finanzamt aus Dezember 2014)

 

              

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Begründung:

 

Der Oberbürgermeister regelt entsprechend der Kommunalverfassung des Landes (KVG LSA) in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung, die die Kommunen durch Gesetz in eigener Verantwortung zu erfüllen haben (§ 66, Abs. 1 + 2 KVG LSA).

Mit Beschluss des Landtages vom 22.03.2006 i. V. m. dem Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 wurde der Einführungsstichtag zur Einführung eines Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) letztmalig auf den 01.01.2014 verlängert.

 

Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem kompetenten Beraterbüro zur Erstellung der Eröffnungsbilanz geschlossen werden. Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass ohne externe Unterstützung dieses Verfahren sehr langwierig ist, nicht zuletzt deshalb, weil den Mitarbeitern in den Rathäusern die Erfahrungen fehlen. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz wird erstmalig eine komplette Übersicht darstellen, die sowohl das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital zum Stichtag 01.01.2014 abbildet. Eine auf den Gesetzlichkeiten des Landes beruhende und geprüfte Bilanz bildet die Grundlage u.a. für die jährlich aufzubringenden Werteverluste in Form der Abschreibungen. Sie bildet weiterhin die Grundlage für die Haushaltsplanung, die Jahresrechnung und den Haushaltsausgleich. Liegt die Bilanz nicht vor, sind alle Zahlen vorläufig, Steuerungsmöglichkeiten sind nicht gegeben.

 

Die Stadt Wernigerode wird mit diesem Aufwand in die Lage versetzt, mit einer Firma einen Rahmenvertrag abzuschließen, der garantiert, dass die Eröffnungsbilanz bis zum Jahresende 2015 vorliegen wird. Darüber hinaus werden anschließend die Jahresabschlüsse der Jahre 2014 bis 2018 gemeinsam mit der Verwaltung erstellt werden können und dem RPA vorgelegt.

 

Das Unternehmen hat Referenzen aus Sachsen-Anhalt vorgelegt. Der Altmarkkreis Salzwedel hat eine geprüfte Eröffnungsbilanz und geprüfte Jahresrechnungen 2009 bis 2011. Die Stadt Gardelegen arbeitet seit Beginn dieses Jahres mit der Firma zusammen und die Eröffnungsbilanz ist fertig, aber noch nicht geprüft. Die Stadt Nienburg besitzt ebenfalls eine Eröffnungsbilanz und die Abschlüsse 2013 und 2014 liegen beim RPA zur Prüfung. Die Städte Ballenstedt und Klötze haben sich dieses Jahr vertraglich gebunden.

 

Alle aufgeführten Städte bestätigten das kompetente und angenehme Arbeiten. Die Firma hat seit mehr als 10 Jahren Erfahrungen und kennt unsere Finanzsoftware aus eigener Anwendung, da die Mitarbeiter die Umstellung in der Stadt Uelzen selbst verantwortlich durchführten.

 

Das Honorar ist von der Einwohnerzahl abhängig. Vergaberechtlich ist die vertragliche Bindung sowohl mit dem RPA und der Vergabestelle abgestimmt und entsprechend begründet (§ 3, Abs. 1 VOL/A vom 20.11.2009) und entspricht ca. 33 Tagessätzen vergleichbarer Unternehmen. Das Honorar wird daher als angemessen angesehen.

 

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                 

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