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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 31.200,00 € in der Buchungsstelle 1.1.1.08. 5318000 (Gemeindegremien-Zuschuss an Stadträte).         

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme:                            31.200,00 €

Finanzierung:                                                        5.3.5.01.4651000 Gewinnabführung Stadtwerke

 

         

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Begründung:

Mit der Beschlussvorlage 072/2014 wird die Entscheidung über die Einführung der digitalen Stadtratsarbeit vorbereitet. Hierdurch entstehen Folgekosten, die auf durchschnittlich 4800,00 € jährlich beziffert werden, wobei dieser Betrag nur für die Ausstattung der Stadträte ausreichend ist. Inklusive der sachkundigen Einwohner werden tatsächlich durchschnittlich 6.240,00 € / Jahr benötigt. Vorgesehener Einführungstermin ist der 01.01.2015.

Um fristgerecht starten zu können, sollen vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates zur Einführung der digitalen Stadtratsarbeit alle Stadträte und sachkundigen Einwohner noch in diesem Jahr ihren Zuschuss erhalten – sei es für die Anschaffung eines Gerätes, sei es als Druckkostenzuschuss. Vorteil dieser Verfahrensweise ist nicht nur, dass die Teilnahme ab dem offiziellen Starttermin nicht aus finanziellen Gründen im Einzelfall scheitern soll; sie ermöglicht auch Entscheidungsspielräume der Stadträte, sich kurzfristig ein Gerät z. B. aus dem Angebot zuzulegen, ohne erst die Überweisung des Ratsbüros abwarten zu müssen.

Der „einmalige“ Zuschuss für jede Fallvariante reduziert zudem den Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand. Soweit der Stadtrat sich gegen die Einführung der digitalen Stadtratsarbeit entscheidet oder einen geringeren Zuschuss für angemessen hält, wird die außerplanmäßige Aufwendung entsprechend angepasst.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister          

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