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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung).

             

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Finanzielle Auswirkungen:

558.720,00 € Erträge im Produkt 3.6.5.03 aus Verpflegungsentgelten im Konto 4321000

 

             

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Begründung:

Die Zentralküche der Stadt Wernigerode hat im Jahr 2013 ein weiteres Zertifikat erhalten und somit eine weitere Qualitätsstufe in der Versorgung der Kinder mit einer warmen Mittagsmahlzeit erreicht. Täglich bereiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 900 Portionen Mittagessen für die Kinder in Tageseinrichtungen in der Stadt Wernigerode zu.

 

Die Entgelte für Verpflegung sind nach dem Inkrafttreten der Satzung vom 25.03.2010, seit 01.06.2010 konstant geblieben. Mehrere Preis-und Lohnsteigerungen sind maßgebend für eine Anpassung der Verpflegungsentgelte. Dazu zählen in den vergangenen Jahren die Lohnsteigerungen um jeweils zweimal 1,4 %, die Steigerung der Betriebskosten um jährlich 1 % und eine Erhöhung der Lebensmittelkosten im Wareneinsatz um gesamt 7,5 %.

 

Für das Jahr 2014 werden weitere Steigerungen für die Betriebskosten, Lebensmittel und Lohnkosten zu erwarten sein. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist eine Anpassung der Verpflegungsentgelte erforderlich.


Vergleich der Verpflegungsentgelte:

Ab 01.06.2010:

 

Entgeltpauschale pro Monat:  Obst/Getränke/Mittagessen                       33,25 €

(enthalten 28,00 € Mittagessen und 5,25 € Obst und Getränke)

 

Entgeltpauschale pro Monat: Obst/Getränke/Mittagessen/Vesper         42,00 €

(enthält zusätzlich Vesperpauschale  8,75 €)

 

Entgeltpauschale pro Monat: Obst/Getränke (Mehrkindfamilien)                                       5,25 €

 

Obst/Getränke/Nachmittagsverpflegung (Mehrkindfamilien)                                              14,00 €

Ab 01.01.2014:

 

Entgeltpauschale pro Monat: Obst/Getränke/Mittagessen                        37,50 €

(enthalten 31,50 € Mittagessen und 6,00 € Obst und Getränke)

 

 

Entgeltpauschale pro Monat: Obst/Getränke/Mittagessen/Vesper           46,50 €

(enthält zusätzlich Vesperpauschale  9,00 €)

 

 

Entgeltpauschale pro Halbjahr

für Getränke (Hort)                                                       6,00 €             

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister             

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