Begründung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 11.07.2013 (Beschluss-Nr. 053/2013) wurde beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 27 Sondergebiet „Wernigerode Camp“ in Sondergebiet „Reitanlage“ Minsleben zu ändern.
Der Vorentwurf i. d. F. v. 17.06.2013 lag zur Einsichtnahme vom 05.08. bis einschließlich 06.09.2013 in der Geschäftsstelle Minsleben und in den Diensträumen der Stadtverwaltung aus. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gab es von Bürgern keine Sachvorträge. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.07.2013 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Vorentwurf sowie soweit zutreffend den geeigneten Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aus Sicht ihrer Fachplanungsvorgaben bis zum 06.09.2013 abzugeben. Gemäß § 17 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) wurde für die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Das notwendige Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes, um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu entsprechen, wurde noch nicht eingeleitet. Entsprechende Vorabstimmungen wurden getroffen.
Die vorliegende Entwurfsfassung wird nach Billigung zur nochmaligen Abstimmung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange übergeben. Gleichfalls erhalten die Bürger im Rahmen der 1-monatigen öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
- Auswertung der Stellungnahmen zur Vorentwurf
- Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
- Begründung und Umweltbericht
- Entwässerungsplanung