Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1.      Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum 2. Entwurf des o. g. Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen wie in Anlage 1 dargestellt berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 44 Sondergebiet Parkhaus am Winterbergi. d. F. vom 14.06.2013 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen.

Die Begründung mit Umweltbericht, das Screening zur Verträglichkeit mit den Schutzgebieten Natura 2000sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung i. d. F. vom 14.06.2013 sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

           

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

Planungskosten Bebauungsplanerarbeitung inklusive naturschutzrechtliche

Abarbeitung in Höhe von 39.670,98 aus HH-Stelle 6100.6550

           

Reduzieren

Begründung:

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.07.2012 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 44 Sondergebiet Parkhaus am Winterbergformell eingeleitet. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen sind im Stadtrat am 06.12.2012 behandelt worden und mündeten in der Billigung des Bebauungsplanentwurfs i. d. F. vom 26.10.2012. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 02.01.2013 bis einschließlich 04.02.2013 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Von der Öffentlichkeit wurden zum Entwurf keine Anregungen abgegeben. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.12.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.02.2013 aufgefordert. Die abgegebenen Stellungnahmen und die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus dem zwischenzeitlich vorliegenden Bodengutachten mündeten in einer Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs.

Dieser 2. Bebauungsplanentwurf i. d. F. vom 22.03.2013 wurde vom Stadtrat am 25.04.2013 gebilligt und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zur nochmaligen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Die Öffentlichkeit konnte sich vom 06.05.2013 bis einschließlich dem 24.05.2013 zu den geänderten Festsetzungen äußern. Die Behörden hatten Gelegenheit ebenfalls bis zum 24.05.2013 ihre Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen gegenüber dem 1. Entwurf abzugeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Die vorgetragenen Stellungnahmen berühren die Grundzüge der Planung nicht, sodass keine nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden muss.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Ortsteil Schierke durchgeführt, sodass die Anforderungen des Entwicklungsgebots gemäß § 8 BauGB erfüllt werden.

Die Herauslösung von Teilflächen aus der Unterschutzstellung der Landschaftsschutzgebietsverordnung Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerodewurde im 1. Behördenbeteiligungsverfahren abgeschlossen. Ebenfalls wurde durch die Untere Forstbehörde die Genehmigung zur Waldumwandlung mit Bescheid vom 22.01.2013 erteilt. Notwendige wasserrechtliche Genehmigungen für die Errichtung baulicher Anlagen im Gewässerschonstreifen (Überbauung Gewässer 218-00-00) wurden erteilt; weitere noch ausstehende wie in der Stellungnahme des LK Harz, Untere Wasserbehörde in der Abwägungstabelle unter Punkt 3.6 3.10. aufgeführte Verfahren werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beantragt.

Die vorliegende Planunterlage i. d. F. vom 14.06.2013 besitzt die materiellen und formellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

1. Abwägung der Stellungnahmen

2. Planzeichnung

3. Textliche Festsetzung

4. Begründung + Umweltbericht

5. Artenschutzrechtliche Prüfung

6. Screening FFH-Verträglichkeit          

nach oben