Begründung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.07.2012 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 44 Sondergebiet „Parkhaus am Winterberg“ formell eingeleitet. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen sind im Stadtrat am 06.12.2012 behandelt worden und mündeten in der Billigung des Bebauungsplanentwurfs i. d. F. vom 26.10.2012. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 02.01.2013 bis einschließlich 04.02.2013 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Von der Öffentlichkeit wurden zum Entwurf keine Anregungen abgegeben. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.12.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.02.2013 aufgefordert. Die abgegebenen Stellungnahmen und die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus dem zwischenzeitlich vorliegenden Bodengutachten mündeten in einer Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs.
Dieser 2. Bebauungsplanentwurf i. d. F. vom 22.03.2013 wurde vom Stadtrat am 25.04.2013 gebilligt und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zur nochmaligen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Die Öffentlichkeit konnte sich vom 06.05.2013 bis einschließlich dem 24.05.2013 zu den geänderten Festsetzungen äußern. Die Behörden hatten Gelegenheit ebenfalls bis zum 24.05.2013 ihre Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen gegenüber dem 1. Entwurf abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Die vorgetragenen Stellungnahmen berühren die Grundzüge der Planung nicht, sodass keine nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden muss.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Ortsteil Schierke durchgeführt, sodass die Anforderungen des Entwicklungsgebots gemäß § 8 BauGB erfüllt werden.
Die Herauslösung von Teilflächen aus der Unterschutzstellung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ wurde im 1. Behördenbeteiligungsverfahren abgeschlossen. Ebenfalls wurde durch die Untere Forstbehörde die Genehmigung zur Waldumwandlung mit Bescheid vom 22.01.2013 erteilt. Notwendige wasserrechtliche Genehmigungen für die Errichtung baulicher Anlagen im Gewässerschonstreifen (Überbauung Gewässer 218-00-00) wurden erteilt; weitere noch ausstehende wie in der Stellungnahme des LK Harz, Untere Wasserbehörde in der Abwägungstabelle unter Punkt 3.6 – 3.10. aufgeführte Verfahren werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beantragt.
Die vorliegende Planunterlage i. d. F. vom 14.06.2013 besitzt die materiellen und formellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
1. Abwägung der Stellungnahmen
2. Planzeichnung
3. Textliche Festsetzung
4. Begründung + Umweltbericht
5. Artenschutzrechtliche Prüfung
6. Screening FFH-Verträglichkeit