Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 27 Wernigerode Camp Minsleben i. d. F. vom 04.04.2000 wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Wernigerode am 26.08.2000 rechtswirksam.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 08.05.2003 wurde das 1. Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 27 mit dem Ziel, für einen Teilbereich die Zulässigkeit für eine Spielscheune zu erwirken, eingeleitet. Dieses 1. Änderungsverfahren wurde nicht bis zur Rechtswirksamkeit weitergeführt.
Nunmehr verfolgt der Eigentümer der Fläche nicht mehr das Ziel der Ansiedlung eines Campingplatzes. Der nördliche Teilbereich der Fläche soll veräußert werden, und der Erwerber beabsichtigt die Errichtung einer Reitanlage mit dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen. Der südliche Geltungsbereich wird als Koppelanlage genutzt.
Die Stadt Wernigerode verfügt am Standort Mühlental zwischenzeitlich bereits über eine Campingplatzanlage, sodass das Nutzungsangebot vom Camping- und Zeltmöglichkeiten abgesichert ist.
Die seinerzeit mit Baurecht Campingplatz belegte Fläche soll als Reitanlage nachgenutzt werden.
Die vom damaligen Campingplatzinvestor bereits umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt bleiben erhalten und in der neuen Planung berücksichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Campingplatz dargestellt. Im Rahmen eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird die Darstellung den Zielen des Bebauungsplanes in SO Reitanlage angepasst.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
Vorentwurf B-Plan SO Reitanlage i. d. F. vom 17.06.2013 bestehend aus
1. Planzeichnung
2. Textliche Festsetzung
3. Begründung mit Umweltbericht