Änderungsvorlagen:
043/01/2025 (Herr Boks)
043/02/2025 (Frau Angelov)
043/03/2025 (Herr Schatz)
043/04/2025 (Herr Schatz)
Herr Dorff informiert, dass nach der letzten Stadtratssitzung eine Informationsveranstaltung mit dem Landrat stattgefunden hat. Es wurde verabredet die Beschlussvorlage wieder gleichlautend in den Geschäftsgang einzubringen. Im Vertrag besteht noch eine Diskrepanz in den §§ 16 und 17. Dies wird noch mit dem Landkreis Harz besprochen und dem Stadtrat bis zur Stadtratssitzung eine neue Formulierung vorgelegt.
Herr Schatz erläutert die Änderungsvorlage 043/04/2025. Über den Geschäftsordnungsantrag wird im Stadtrat abgestimmt.
Herr Boks erläutert die Änderungsvorlage 043/01/2025. Im Rahmen der Beschlussfassung äußerte der Stadtrat den Wunsch, im GmbH-Vertrag eine Regelung aufzunehmen, die ein Szenario für einen möglichen Ausstieg unter Berücksichtigung finanzieller Gesichtspunkte vorsieht. Der in der Änderungsvorlage vorgeschlagene Ansatz sieht vor, die maximale Förderhöhe zu begrenzen und gleichzeitig erwartete Kostensteigerungen der GmbH angemessen zu berücksichtigen.
Herr Dorff erläutert die Finanzierungssystematik. Unabhängig von der Fusion bleibt die finanzielle Belastung für den Haushalt der Stadt Wernigerode bestehen. Ab dem Jahr 2028 wird eine neue Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Spätestens da besteht für den Stadtrat wieder die Möglichkeit Einfluss zu nehmen. Der Landrat hat in der Informationsveranstaltung deutlich gesagt, dass er auf die Verschmelzung der Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode GmbH mit der Harztheater gGmbH zum 01.01.2026 besteht. Wird der Prozess noch einmal um ein Jahr verschoben, könnte das zu weiteren Zerwürfnissen mit dem Landkreis führen.
Herr Schatz erläutert die Änderungsvorlage 043/03/2025. Aus seiner Sicht überfordern die mit der Verschmelzung verbundenen jährlichen Kosten die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Wernigerode. Die Verschmelzung der PKOW GmbH mit der Harztheater gGmbH hätte zur Folge, dass die Stadt Wernigerode neben den steigenden Zuschüssen zum Betrieb der Theatergesellschaft (Planansätze: 2026 524 T€, 2027 540 T€, 2028 557 T€) auch das Defizit des Konzerthauses Liebfrauen (ca. 200 T€ pro Jahr) aus dem Haushalt zu finanzieren hätte. Es muss darüber gesprochen werden, ob die Kosten gegenüber den Bürgern der Stadt Wernigerode noch vertretbar sind.
Zudem schlägt Herr Schatz vor die Kulturförderung auf das Konzerthaus Liebfrauen zu konzentrieren und dies mit inhaltlichen Auflagen für den Spielplan zu verbinden, um das Kulturangebot in Wernigerode zu sichern.
Herr Boks entgegnet, dass die Vermarktung des Konzerthauses Liebfrauen durch die WTG bezüglich der Veranstaltungen und Besucher eine gute Entwicklung zeigt. Unabhängig vom PKOW werden im Konzerthaus Liebfrauen eine Vielfalt an Veranstaltungen angeboten, die von den Wernigerödern breit genutzt werden. Herr Boks geht davon aus, dass der Defizitausgleich über 200 T Euro an die WTG bald nicht mehr benötigt wird.
Herr Wenzel geht auf die Planansätze im Haushaltsplan ein. Die Planung ist im November des vergangenen Jahres erfolgt. Im Januar hat sich herausgestellt, dass die höheren Ansätze nicht benötigt werden.
Herr Dorff betont, dass der Landrat klar gesagt hat, dass die Zuschusszahlung des Landkreises Harz ab 2026 nicht mehr erfolgt, wenn die Stadt Wernigerode der Fusion nicht zustimmt. Im Kreistag wurde 2023 die Zuwendung des Landkreises Harz für das PKOW für die Förderperiode 2024 – 2028 nur unter der Bedingung zugestimmt, dass das Philharmonische Kammerorchester Wernigerode GmbH und die Harztheater gGmbH zum 01.01.2026 fusionieren. Das Risiko möchte Herr Dorff nicht eingehen.
Herr Kramer stellt die Änderungsvorlage 043/03/2025 zur Abstimmung:
3 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Herr Kramer stellt die Änderungsvorlage 043/02/2025 zur Abstimmung.
1 Ja-Stimme 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Herr Kramer stellt die Änderungsvorlage 043/01/2025 zur Abstimmung.
4 Ja-Stimmen 5 Enthaltungen
Herr Schatz sieht bei einer Fusionierung neben den finanziellen Problemen auch inhaltliche Probleme im Gesellschaftsvertrag z.B. Definition des Klangkörpers.
Herr Boks teilt die Sorge.
Herr Schatz und Herr Boks stellen folgenden Änderungsantrag (043/05/2025):
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Landkreis Harz in § 2 des Gesellschaftsvertrages eine rechtsverbindliche Klarstellung zur Definition des Klangkörpers „Philharmonisches Kammerorchester“ über die Anzahl der Musiker und der von ihnen im Regelfall zu leistenden Arbeitszeitanteile im Kammerorchester sowie eine eigenständige künstlerische Entwicklung zu finden.“
Herr Dorff sagt, dass die Verwaltung die Änderungen und Formulierungen im Vertrag mit dem Landkreis abstimmen wird.
Herr Kramer stellt den Änderungsantrag 043/05/2025 zur Abstimmung.
8 Ja-Stimmen 1 Enthaltung
Herr Kramer stellt die Beschlussvorlage 043/2025 inkl. der Änderungen zur Abstimmung.