Änderungsvorlagen:
122/01/2024 (Bergmann)
122/02/2024 (Schatz)
Zur Beschlussvorlage wurde in den vorangegangenen Sitzungen wie folgt abgestimmt.
Ortschaftsrat Benzingerode | | 1 Ja-Stimme, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen |
Ortschaftsrat Schierke | | 5 Ja-Stimmen |
Ortschaftsrat Minsleben | 122/01/2024 | 3 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
122/02/2024 | 1 Ja-Stimme, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung |
122/2024 | 4 Ja-Stimmen |
Ortschaftsrat Silstedt | 122/01/2024 | 1 Ja-Stimme, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen |
122/02/2024 | 1 Ja-Stimme, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen |
122/2024 | 5 Ja-Stimmen |
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport | | 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme |
Ordnungsausschuss | | 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | Ergebnishaushalt | 5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen |
Investitionshaushalt | 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen |
122/01/2024 | 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen |
122/02/2024 | 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
Ausschuss für Personalangelegenheiten | | 2 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen |
Bau- und Umweltausschuss | | 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung |
Wirtschafts-, Digitalisierungs- und Liegenschaftsausschuss | | 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen |
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales | | 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
Herr Radünzel erläutert die Eckpunkte des Stellenplans 2025 und 2026. Die Präsentation hängt der Niederschrift an.
Aufgrund der Diskussionen in den Ausschusssitzungen schlägt die Verwaltung vor im Stellenplan 2025 die 2 VbE des multiprofessionellen Teams mit einem Sperrvermerk zu versehen, der für das Jahr 2026 automatisch wegfällt, um die Stellen zu besetzen. Im Jahr 2026 würden 5 weitere VbE im Gesamtbestand der Erzieherinnen und Erzieher mit einem Sperrvermerk versehen.
Im Zeitraum 2023 bis 2033 ist der Abbau von über 30 VbE ohne größere Leistungseinschränkungen geplant. Sollten darüber hinaus Stellenreduzierungen gewünscht sein, müssten im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes auch wegfallende Aufgaben betrachtet werden.
Herr Thurm fragt, wie viele der in den 10 Jahren wegfallenden 36 VbE im Kita-Bereich liegen.
Herr Radünzel antwortet, dass nach derzeitige Planung ca. 12 VbE im Kita-Bereich liegen. Die Stellenanteile im Erzieherbereich werden den Betreuungsbedarfen angepasst. Je weiter man die Zukunft betrachtet, desto schwieriger wird die Prognose.
Herr Schatz erklärt, dass er den Änderungsantrag in der Kostenstelle 3.6.5.02.17 Kita-Verwaltung die 2,00 Stellen Multiprofessionelle Fachkraft mit einem Sperrvermerk zu versehen aufrecht erhält, da der Vorschlag der Verwaltung gegen den Änderungsantrag steht.
Die 2 VbE für das multiprofessionelle Team sollen für die Jahre 2025 und 2026 mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Frau Köhler appelliert an die Stadträte sich vor Ort das Tagesgeschehen in den Kindertageseinrichtungen anzuschauen, um die Zielstellung des multiprofessionellen Teams zu verstehen.
Frau Barner spricht sich für die Notwendigkeit des multiprofessionellen Teams aus. Das wurde auch im Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales dargestellt. Im Harzblick kommen beispielsweise mindestens 13 Nationen zusammen. Das kann ein/e normale/r Erzieher/in nicht mehr abdecken. Alternativ muss eine andere Lösung gefunden werden, da die daraus resultierenden Probleme noch kostenintensiver sind.
Herr Schatz hat nicht das Ziel die Probleme klein zu reden. Man kann auch nach anderen Wegen suchen, um das Problem zu lösen. In der Stadtverwaltung gibt es einen Überhang an Erziehern/innen. In dem vorhandenen Mitarbeiterstamm könnten Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Herr Radünzel erläutert, dass die 2 VbE für das multiprofessionelle Team durchaus mit Kolleginnen und Kollegen besetzt werden können, die bereits bei der Stadt Wernigerode arbeiten und qualifiziert werden. Wenn die Mitarbeiter entsprechend qualifiziert und eingesetzt werden müssen sie entsprechend der Stellenbeschreibung eingruppiert werden. Voraussetzung dafür sind die 2 VbE im Stellenplan. Die 2 VbE für das multiprofessionelle Team wurden zudem unter Kompensation von wegfallenden Erzieherstellen geschaffen.
Die Einführung eines multiprofessionellen Teams verfolgt das Ziel verhaltensoriginelle Kinder in einem vernünftigen Maß betreuen zu können und den Kolleginnen und Kollegen Handwerkszeuge an die Hand zu geben, um diese zu entlasten. Dabei handelt es sich auch um eine wichtige Maßnahme dem Krankenstand im Erzieherbereich entgegenzuwirken.
Herr Boks stellt fest, dass das Problem nicht in Frage gestellt wird. Im Stellenplan sollen nicht numerisch zwei zusätzliche Stellen hinzukommen. Er hat den Eindruck, dass der Bereich Kindertagesstätten personell gut aufgestellt ist. Warum ist es nicht möglich zwei Kräfte aus dem Bestand zu qualifizieren?
Frau Barner spricht sich auch dafür aus für das multiprofessionelle Team zwei Kollegen aus dem vorhandenen Mitarbeiterbestand einzusetzen durch zusätzliche Qualifikation und die Kollegen dann auch entsprechend einzugruppieren. Sie spricht sich gegen einen Stellenaufwuchs aus.
Herr Radünzel erläutert, dass die Möglichkeit besteht Dienstkräfte weiter zu qualifizieren und entsprechend umzusetzen und höherzugruppieren. Dafür benötigt man allerdings die Stelle im Stellenplan. Eine Stelle mit Sperrvermerk darf nicht besetzt werden. Aus dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit heraus kann man niemanden qualifizieren, den man dann nicht verwenden kann.
Weiterhin erläutert Herr Radünzel, dass 10 VbE im Erzieherbereich gestrichen und dafür 2 VbE für das multiprofessionelle Team dazugekommen sind.
Herr Schatz schlägt als Kompromiss vor 12 VbE Erzieher/in abzubauen und die 2 VbE multiprofessionelles Team zu belassen.
Herr Boks kann dem Kompromiss folgen.
Herr Thurm formuliert einen Änderungsantrag:
In der Kostenstelle 3.6.5.02 werden insgesamt 11,538 VbE Erzieher/in gestrichen. Dafür bleiben in der Kostenstelle 3.6.5.02.17 Kita-Verwaltung werden die 2,00 VbE Multiprofessionelle Fachkraft nicht mit einem Sperrvermerk versehen.
Herr Schatz erklärt, dass die Änderungsvorlage 122/02/2024 nur obsolet werden würde, wenn die Verwaltung die Änderungsvorlage von Herrn Thurm übernimmt oder der Stadtrat der Änderungsvorlage von Herrn Thurm zustimmt.
Herr Kascha stellt den Änderungsantrag von Herrn Thurm zur Abstimmung.
6 Ja-Stimmen 4 Enthaltungen
Damit wird über die Änderungsvorlage 122/02/2024 (Herr Schatz) nicht abgestimmt.
Herr Bergmann erläutert die Änderungsvorlage 122/01/2024. Es hat ja bereits die Entscheidung gegeben die Rollerstrecke in Schierke zu streichen. Jetzt hat sich aufgrund eines Spendengebers eine neue Lage ergeben. Er ist der Meinung, dass die Stadt Wernigerode die Eigenmittel in Höhe von 198.000 Euro zuzüglich des Risikos der Baumaßnahme nicht stemmen sollte.
Herr Kascha bestätigt, dass er damals die Entscheidung getroffen hat diese Investition aus dem Haushalt herauszunehmen, weil er sie in der Größenordnung und vor dem Hintergrund der Haushaltsdiskussion als nicht vertretbar eingestuft hat. Die Lage hat sich insofern geändert, dass es einen Spendengeber gibt, um den Eigenanteil der Stadt Wernigerode zu minimieren. Herr Kascha ist davon überzeugt, dass man die Bemühungen mit Blick auf den Tourismus in Schierke nicht gänzlich reduzieren sollte. Es muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen Haushaltskonsolidierung und Weiterentwicklung der Stadt Wernigerode. Herr Kascha bittet darum die Investitionssumme für die Skiroller-Strecke im Haushalt zu belassen. Die Skiroller-Strecke ist ein Baustein, der dem Tourismus und der Angebotsstruktur in Schierke guttut. Zudem muss über die Maßnahme auch noch ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. An dieser Stelle kann inhaltlich über die Maßnahme diskutiert werden. Die Maßnahme wird nur vorbehaltlich des Einganges der Fördermittel umgesetzt werden.
Herr Kramer ergänzt, dass in der kommenden Woche die Mitgliederversammlung des Fördervereins stattfindet, der die Mittel in Höhe von 200.000 Euro in Aussicht gestellt hat. Die Mitgliederversammlung wird einen Beschluss diesbezüglich fassen. Daraufhin wird die Stadt Wernigerode auch ein verbindliches Schriftstück erhalten.
Die Verwaltung hat nur mit der Einstellung der Maßnahme im Haushalt die Möglichkeit mit einem Fördermittelgeber über die Gesamtfinanzierung zu sprechen. Anschließend kann dem Stadtrat ein Grundsatzbeschluss vorgelegt werden. An dieser Stelle kann dann über Sinnhaftigkeit, Folgekosten und Alternativen gesprochen werden.
Herr Kascha ergänzt, dass der Grundsatzbeschluss nur vorbereitet wird, wenn die schriftliche Zusage des Fördervereins vorliegt, dass die Mittel zur Verfügung stehen.
Herr Thurm plädiert dafür den Grundsatzbeschluss abzuwarten, um alle notwendigen Informationen für eine Entscheidung zu erhalten.
Herr Stechhahn schließt sich den Ausführungen von Herrn Bergmann an. Wenn der Haushalt immer mehr ins Minus rutscht muss man auch irgendwann mal die Notbremse ziehen.
Auf Nachfrage von Herrn Bergmann erläutert Herr Kramer, dass vom Förderverein für das Jahr 2025 eine Einzahlung in Höhe von 62.000 Euro und für das Jahr 2026 eine Einzahlung in Höhe von 138.000 Euro geplant sind.
Herr Boks hält die Streichung der Investitionsmaßnahme auch für eine Brüskierung des bürgerschaftlichen Engagements. Der Verein ist bereit 200.000 Euro zu investieren. Die Argumente können im Zusammenhang mit dem Grundsatzbeschluss diskutiert werden. Die Entscheidung kann man dann auch gegenüber dem Verein kommunizieren und begründen. Zudem ist Herr Boks der Meinung, dass die Skiroller-Strecke Touristen anziehen wird.
Frau Angelov spricht sich dafür aus den Grundsatzbeschluss abzuwarten, um alle für die Entscheidung notwendigen Informationen zu erhalten.
Herr Schatz meint, dass bürgerschaftliches Engagement kein Argument ist als Stadt Wernigerode die Investitionen zu übernehmen und die Folgekosten zu tragen.
Herr Kascha stellt die Änderungsvorlage 122/01/2024 (Herr Bergmann) zur Abstimmung.
3 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Herr Kascha stellt die Gesamtvorlage inkl. der Änderung von Herrn Thurm zur Abstimmung.