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Herr Kascha erteilt Herrn Radünzel das Wort.

 

Herr Radünzel beginnt mit seiner Präsentation zum Thema „Weiterentwicklung des Personalkonzepts und allgemeine Informationen zur Personallage“ sowie zur Handlungsempfehlung des Landesrechnungshofes.

 

Herr Radünzel führt aus, dass das vorhandene Personalkonzept kontinuierlich weitergeschrieben wird. Verschiedene Probleme, wie noch nicht vorherzusagende Tarifergebnisse für das Jahr 2025 oder auch die Umsetzung des Ganztagsschulkonzepts ab 2026 mit den Auswirkungen auf das Hortpersonal erschweren allerdings die vorausschauende Betrachtung.

 

Herr Boks stellt Fragen zum Thema Ganztagsschule. Er möchte wissen, wer für die Personalgestellung verantwortlich ist und ob das Land nicht Personal stellen muss, wenn das Angebot der Kinderbetreuung ausgedehnt werden soll. Des Weiteren möchte er wissen, ob eine Pflicht zur Inanspruchnahme der Ganzbetreuung besteht.

 

Herr Radünzel führt aus, dass es hierzu noch keine konkreten Vorgaben vom Land gibt. Es ist davon auszugehen, dass mit der Einführung des Ganztagsschulkonzepts die Zahl der zu betreuenden Kinder ansteigt. Grundsätzlich wäre es möglich, dass das Land die Kommunen in die Verantwortung nimmt. Folglich gäbe es hier einen Personalaufwuchs. Andererseits wäre es auch denkbar, dass das Land das vorhandene Personal der Kommunen übernimmt und es einen Lastenausgleich hierfür gibt.

 

Frau Köhler ergänzt die Ausführungen von Herrn Radünzel und sagt, dass das Prinzip einer Ganztagsschule die Pflicht zur Kinderbetreuung beinhaltet und somit wird es eine Kostenentlastung für die Eltern geben.

 

Herr Dorff ergänzt, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt, welches auch im Entwurf noch nicht vorliegt. Die zu klärende Frage ist u.a. die Kostenträgerschaft.

 

Herr Boks fragt, ob das Gesetz auf die mittelfristige Personalplanung Auswirkungen hat.

 

Herr Dorff führt weiterhin aus, dass es zur Erhöhung des Betreuungsschlüssels kommen kann, wenn bspw. das Land beschließt den aktuellen Betreuungsschlüssel zu verbessern und die Betreuung bis 18 Uhr auszuweiten.

 

Herr Sciborski sagt, dass es günstiger werden müsste, wenn das Land oder der Bund dieses Gesetz verfügt. Aus seiner Sicht müsste das Land in diesem Fall das Personal stellen.

 

Herr Dorff bejaht grundsätzlich diese Ansicht, allerdings verweist er darauf, dass auch das Land Kosten sparen möchte. Aus seiner Sicht wäre es denkbar, dass das Land die Kommunen beansprucht, da hier bereits Personal vorhanden ist.

 

Herr Kramer sagt, dass es eine Kostenerstattungsfrage ist. Für die Zielgruppe (Eltern) wird das Angebot der Ganztagsbetreuung kostenfrei sein. Allerdings werden der Stadt dadurch Kosten entstehen. Herr Kramer zieht einen Vergleich zu der Schul-IT, für die anfangs auch das Land zuständig war und es im Nachhinein eine Verschiebung zu den Kommunen gab.

 

Herr Radünzel führt weiterhin aus, dass es diverse statistische Hochrechnungen für die Entwicklung der Kinderzahlen gibt. Allerdings gibt es immer wieder unbekannte Größen wie auch schon in der Vergangenheit, als Beispiel sei die Flüchtlingsbewegung oder der Ukraine-Krieg genannt, die eine genaue Berechnung der Kinderzahlen erschweren.

 

Auch in anderen Bereichen gibt es einen erheblichen Umsetzungsaufwand die EU- oder Bundesvorgaben umzusetzen, die den Kommunen auferlegt werden. Als Beispiel nennt Herr Radünzel die Wohngeldreform oder die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

 

Zum Thema Verwaltungsdigitalisierung (Folie 2) führt Herr Radünzel aus, dass es schon eine Vielzahl von digitalen Verwaltungsanwendungen gibt (z. B. Beantragung eines Führungszeugnisses). Nichtsdestotrotz nehmen viele Bürger weiterhin einen Vor-Ort-Termin wahr. Aus diesem Grund sind hier auch weiterhin personelle Kapazitäten vorzuhalten.

 

Weitere Betrachtungsschwerpunkte sind die Begegnung des Fachkräftemangels sowie das Thema der Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden.

 

Zum Thema Personalkonzept (Folie 3) macht Herr Radünzel deutlich, dass die Zahlen der vorausschauenden Personal- und Stellenplanung im Konzept auch mit den tatsächlichen Stellenplänen 2025/2026 konform sind. Die Vorgaben des Rates werden somit eingehalten. Wichtiger als die reinen Zahlen ist jedoch die Aufgabenerfüllung. Das Diagramm (Folie 4) zeigt, dass über die Jahre hinweg kontinuierlich Personal abgebaut wird. Ein Grund hierfür ist die fortschreitende Digitalisierung und Verwaltungseffizienzsteigerung, wobei eine Reduzierung auf „Null“ auch dadurch nicht realisierbar ist.

 

Zu den Themen, die der Landesrechnungshof in seinem Bericht kritisiert hat, erläutert Herr Radünzel die Folien 5 bis 7.

Fazit ist, dass der Vergleich des Landesrechnungshofs zur Produktklasse 1 zu allgemein gehalten ist und nicht die Komplexität einer Stadtverwaltung widerspiegelt. Hierfür zeigt Herr Radünzel eine Gegenüberstellung der Stadt Wernigerode mit anderen Kommunen, die ein vermeintlich besseres Verhältnis zwischen Einwohnergröße und Größe des Verwaltungsapparats haben. Es wird deutlich, dass Besonderheiten, wie z. B. eine Hauptwachbereitschaft der Feuerwehr, ein Bauhof und eine eigene Gebäudereinigung, bei der vereinfachten Betrachtung durch den LRH keine Berücksichtigung fanden. Außerdem macht Herr Radünzel deutlich, dass die anderen Kommunen im Jahr 2019 zwar einen niedrigeren Wert als Wernigerode hatten, allerdings gab es in den nachfolgenden Jahren 2021-2025 im Vergleich zur Stadt Wernigerode einen erheblichen Stellenaufwuchs (Folie 8). Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das vorhandene Personal zur Aufgabenverwirklichung nicht ausreichend war.

 

Zum Thema der aktuellen Tarifverhandlungen stellte Herr Radünzel die Folie 9 vor und stellt die Forderungen, analog der VKA, als überzogen dar.

 

Herr Dunkel unterbricht die Präsentation und bittet um Beschleunigung.

 

Herr Boks findet diese Bitte nicht im Sinne des Rates, der schließlich um Information zur Weiterentwicklung des Personalkonzepts und der allgemeinen Personallage gebeten hat.

 

Herr Winkelmann bekräftigt die Aussage von Herrn Boks und bittet Herrn Radünzel fortzufahren.

 

Herr Radünzel ist mit seiner Präsentation am Ende.

 

Herr Kascha bedankt sich für die informative und sehr gut aufbereitete Präsentation.

 

Weitere Anmerkungen und Fragen gibt es nicht.

 

Herr Kascha fährt mit der Tagesordnung fort.

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