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Herr Dorff informiert, dass es seit dem 01.01.2025 einen Stadtjäger in Wernigerode gibt. Herr Sgodzay steht den Bürgern ehrenamtlich beratend zur Seite und ist unter der Telefonnummer 03943 654 824 erreichbar.

 

Frau Buller-Dornfeld berichtet, dass die Ausfahrt im Bereich des Theobaldifriedhofes aufs Mühlental sehr schwierig ist. Es ist dort eine Zone 30 für LKWs eingerichtet. Der Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt ist jedoch häufig verstellt und somit die Sicht beeinträchtigt. Sie fragt nach, ob dort etwas geregelt werden kann (ähnlich der Zone 30 in der Ilsenburger Straße, was sehr gut geklappt hat).

Die Frage wird laut Herrn Dorff als kleine Anfrage registriert und schriftlich beantwortet. Er weist jedoch darauf hin, dass eine dauerhafte Einrichtung einer Zone 30 im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz liegt.

 

Herrn Winkelmann ist aufgefallen, dass in der Ringstraße an Häusern die Kellerschächte zum Teil im öffentlichen Raum liegen. An manchen Schächten entstehen große Löcher. Er bittet ausdrücklich darum, dass derartige Gefahrenstellen schnellstmöglich gemeldet und Maßnahmen ergriffen werden, wenn den Verkehrsüberwachern bei ihren Routen derartige Gefahren auffallen. Auf Nachfrage von Frau Münzberg, wo genau die Gefahrenstelle liegt, teilt er mit, dass er dies dem Bauamt bereits direkt gemeldet hat.

Desweiteren weist er, wie bereits in der letzten Sitzung des Kulturausschusses, auf die Probleme hinsichtlich des Termins des Christopher-Street-Days (CSD) in Wernigerode hin. Auch aus Richtung der Kaufmannsgilde kamen seiner Information nach Zweifel an dem gewählten Termin auf. Er macht deutlich, dass die Stadt am Pfingstsamstag voll mit Gästen sein wird. Auch in den sozialen Netzwerken wurde dieses Thema sehr hitzig diskutiert. Im Zuge dieser Diskussion wurde er vom Veranstalter in einem Kommentar genannt, in dem ihm Homophobie vorgeworfen wird. Er liest den besagten Kommentar vor. Diese Art des Veranstalters empfindet er als sehr dreist.

Er geht davon aus, dass der CSD nach den genannten Bedenken leider nicht an einem anderen Datum stattfinden wird und äußert nochmals seinen großen Unmut zum gewählten Termin. Er möchte daher wissen, wie der Stadtrat in solchen Fällen ggf. reagieren kann.

Herr Dorff teilt mit, dass zwischen dem Oberbürgermeister und der Kaufmannsgilde ein Gespräch zu diesem Thema stattgefunden hat. Herr Gieger sieht das Ganze nach seinen Informationen etwas entspannter. Er weist darauf hin, dass es sich beim CSD rechtlich gesehen zunächst um eine Demonstration handelt, die durch den Landkreis Harz als zuständige Versammlungsbehörde und die Stadt Wernigerode begleitet wird. Im Anschluss an die Demonstration soll eine Veranstaltung auf dem Marktplatz stattfinden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag auf Sondernutzung und eine Veranstaltungsanzeige bei der Stadt Wernigerode eingegangen. Diese Vorgänge werden nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung bearbeitet. Weiterhin informiert er, dass der Veranstalter voraussichtlich einen Fördermittelantrag bei der Stadt stellen wird. Hier könnte der Stadtrat in gewisser Weiser Einfluss nehmen.

 

Der Oberbürgermeister ist nach Information von Herrn Fischer Schirmherr dieser Veranstaltung. Wenn der Veranstalter auch noch eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt erhalten möchte, sollte dieser nach seiner Ansicht bei dem Termin auch eine gewisse Flexibilität an den Tag legen.

Der CSD ist eine Großveranstaltung, bei deren Durchführung Sicherheitsaspekte in der heutigen Zeit im Vordergrund stehen sollten. Um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten, müsste man die Veranstaltung entzerren und mehr Polizeikräfte einsetzen. Dies gestaltet sich bei der zuständigen Landespolizei jedoch schwierig. Schon im letzten Jahr waren beim CSD in Wernigerode zahlreichee Polizeibeamte im Einsatz. Seiner Meinung nach kann der CSD vor dem Hintergrund der aktuellen Gefährdungslage in Deutschland nicht an dem angedachten Tag stattfinden.

Daher fragt er nach, wie das Sicherheitskonzept für den CSD aussieht, wer dieses finanziert, wie groß der Einsatz des Ordnungsamtes dabei ist.

Der CSD wird in den sozialen Medien sehr stark diskutiert und er weist darauf hin, dass bei derartigen Veranstaltungen auch Dinge gezeigt werden, die eindeutig in den Erwachsenenbereich gehören und nicht von Kindern gesehen werden sollten. Die Versammlungsbehörde sollte hier daher die Auflagen entsprechend formulieren. Er spricht sich daher dafür aus, einen anderen Termin für die Veranstaltung zu finden.

 

Herr Büchting verlässt die Sitzung um 18:23 Uhr.

 

Die Gleichbehandlung aller Veranstalter steht hierbei laut Herrn Dorff im Vordergrund. Eine inhaltliche Betrachtung findet nicht statt, da das Recht auf Demonstration ein hohes Gut darstellt. Der Veranstalter wird ein Sicherheitskonzept erstellen. Natürlich sind die Tagestouristen zu berücksichtigen und auch der CSD als möglicher Adressat von Aggressionen. Jedoch schätzt er die Gefährdungslage am geplanten Veranstaltungstag genauso hoch wie an jedem anderen Tag, an dem der CSD stattfinden würde, ein.

 

Herr Fischer spricht sich dafür aus, dass der Oberbürgermeister dem Veranstalter ganz klare Auflagen erteilen sollte, was in Wernigerode dargestellt werden darf und was hier erwartet wird.

 

Nach Ansicht von Herrn Böttger erwartet die Community des CSD, dass ihnen Respekt entgegengebracht wird. Es wird jedoch vom Veranstalter kein Respekt vor einem kirchlichen Feiertag gezeigt. Die Darstellung von Fetischen sollte jedoch in einem anderen Rahmen bzw. an einem anderen Ort erfolgen. Respekt sollte daher von beiden Richtungen aus bestehen.

 

Herr Storm stellt folgende Fragen zum CSD:

  • Wer trägt die Verwaltungskosten?
  • Wer trägt die Kosten für Verkehrssperrungen?
  • Wer trägte die Kosten für die Müllbeseitigung?

Frau Münzberg erläutert, dass die Veranstalter die Veranstaltung anzeigen müssen; eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Die Veranstalter bekommen dann eine Auflagenverfügung. Diese enthält alle entsprechenden Regeln/ Auflagen und ist kostenpflichtig. Die Demonstration des CSD gilt als Versammlung, für die die Zuständigkeit bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Harz liegt. Daher lässt sich der CSD in 2 Teile aufteilen: in a) die Versammlung – hier hat die Stadt keinen Einfluss, da federführend die Versammlungsbehörde des Landkreises ist. Die Stadt Wernigerode wird in die Abstimmungen mit einbezogen. Teil b) ist die anschließende Veranstaltung auf dem Marktplatz, die mit einem Bühnenprogramm stattfinden soll. Hier sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes dabei und begleiten die Veranstaltung.

 

Herr Storm fragt nach, ob das Ordnungsamt Einfluss auf die Streckenführung hat.

Laut Frau Münzberg kann das Ordnungsamt versuchen, Anregungen hinsichtlich der Streckenführung dem Veranstalter zu geben. Die Breite Straße dort herauszunehmen schätzt sie jedoch als schwierig ein.

 

Laut Herrn Schult waren seinem Eindruck nach im letzten Jahr beim CSD bereits weniger Teilnehmer als im Jahr 2023.

 

Herr Stechhahn ist der Ansicht, dass versucht werden sollte, die Veranstaltung aus der Innenstadt heraus zu verlagern, ein anderer Ort wäre besser. Die Demonstration ist okay, aber die anschließenden Veranstaltung wäre woanders in Wernigerode besser aufgehoben.

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Beschluss
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