Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Änderungsvorlagen:

124/01/2024 (Thurm/Schatz) –zurückgezogen-

124/02/2024 (Boks)

124/03/2024 (Linde)

124/04/2024 (Thurm/Schatz)

 

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:

vertagt

 

Hauptausschuss:

124/01/2024: 1 Nein, 8 Enthaltungen

124/02/2024: 6 Ja, 3 Nein

124/2024 inkl. 124/02/2024: 7 Ja; 2 Nein

 

Herr Kascha teilt mit, dass die Änderungsvorlage 124/03/2024 von der Verwaltung übernommen wird.

 

Herr Boks bedankt sich bei Frau Leo und ihrem Team für die Erarbeitung und Erläuterungen zu dieser komplizierten Thematik. Die zu klärende Frage besteht darin, wie die Steuerlast auf die Steuerpflichtigen in Wernigerode, welche Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke bzw. Gewerbegrundstücke unterhalten, verteilt werden soll. Wenn ein einheitlicher Hebesatz, wie von der Verwaltung und Herrn Linde vorgeschlagen, beschlossen wird, kommt es nach Auffassung der Fraktion SPD/B90/GRÜNEN zu einer erheblichen Ungerechtigkeit. Die Gewerbetreibenden werden entlastet und im Gegenzug werden die Grundstückseigentümer noch stärker belastet. Die Stadt befürchtet eine Klagewelle, wenn kein einheitlicher Hebesatz beschlossen wird. Herr Boks gibt jedoch zu bedenken, dass es andernfalls auch eine Klagewelle geben könnte. Durch das Land Sachsen-Anhalt gibt es die Möglichkeit, zwei Hebesätze verabschieden zu können. Er sieht jedoch den Nachteil der unterschiedlichen Hebesätze darin, dass die großen Wohnungsanbieter in der Stadt die höheren Steuern als Nichtwohngrundstückseigentümer auf die Mieter umlegen würden. Durch die dichte Besiedlung dieser Grundstücke sollte die Steuererhöhung jedoch keine großen Auswirkungen haben.

 

Herr Thurm erklärt, dass seine Änderungsvorlage ähnlich, der Änderungsvorlage von Herrn Boks ist. Der Gesetzgeber hat die Stadt beauftragt eine neue Regelung zu finden. Er ist dem Land dankbar über die Möglichkeit die Ungerechtigkeit der neuen Hebesätze ausgleichen zu können. Er möchte für seine Änderungsvorlage, die Erhebung von 2 Hebesätzen ohne Vermischung der UHV-Beiträge, werben.

 

Herr Schatz erläutert, weshalb eine Vermischung der Hebesätze mit den UHV-Beiträgen in der vorgeschlagenen Form nicht gerecht ist, merkt jedoch auch an, dass er die Zusammenfassung mit den Grundsteuerbeträgen grundsätzlich für richtig hält. Er schlägt vor, sich innerhalb eines Jahres eine andere Art und Weise zu überlegen, wie die UHV-Beiträge mit der Grundsteuer B verknüpft werden können.

Weiterhin bittet er um Überprüfung, welche Änderungsvorlage die weitgehendste ist und somit zuerst abgestimmt werden sollte. Er bittet um eine kurze Unterbrechung. Dieser wird stattgegeben.

 

Herr Mänz stellt einen Vertagungsantrag der Vorlage, da diese nicht in den Ortschaften beraten wurde.

 

Herr Sieber erklärt, dass durch die Vermischung der Grundsteuer B und der UHV-Beiträge 65.000,00 € Verwaltungsgebühren entfallen würden, welche nicht mehr umgelegt werden müssten.

 

Frau Leo berichtet, dass die Hebesatzsatzung eigentlich erst im Jahr 2025 zur Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht werden sollte. Aufgrund eines Regierungsbeschlusses ergab sich die Möglichkeit, dass man die Grundsteuer auch auf differenzierten Hebesätzen aufbauen kann. Der Städte- und Gemeindebund hat daraufhin empfohlen, die Hebesatzsatzung schnellst möglichst zur Beschlussfassung in den Stadtrat einzubringen, da die Stadt ansonsten nicht in der Lage gewesen wäre im Jahr 2025 Steuerbescheide rausschicken zu können, bis eine aktuelle Satzung vorliegt. Eine Vertagung der Vorlage würde die Verwaltung diesbezüglich vorerst handlungsunfähig machen. Die Bescheide könnten erst im August versendet werden, sodass eine Liquidität in Höhe von 3 Millionen Euro fehlen würde. Unter normalen Umständen wäre diese Vorlage zur Beratung in die Ortschaften eingebracht worden. Sie bittet um eine heutige Entscheidung.

 

Herr Bergmann stimmt Frau Leo zu, dass der Beschluss dazu noch in diesem Jahr gefasst werden sollte. Er bittet um Zustimmung für die Änderungsvorlage von Herrn Schatz und Herrn Thurm.

 

Herr Boks versteht, dass sich Herr Mänz stellvertretend für den Ortsteil Silstedt in dieser Sache nicht beachtet fühlt. Er sieht jedoch keinen sachlichen Grund, weshalb die Ortsteile unbedingt beteiligt werden müssen, wenn aufgrund dessen Liquiditätsengpässe und Zeitverzug zu erwarten sind.

 

Herr Dr. Bosse wird sich einer heutigen Entscheidung nicht verschließen, bedauert es jedoch, dass die Thematik im Wirtschaftsausschuss nicht besprochen werden konnte. Er bittet darum, dies zukünftig anders zu machen.

 

Herr Schatz merkt an, dass die Regelungen des Landes sehr spät kamen. Es sollte heute beschlossen werden, damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt. Im Jahr 2025 sollte eine gerechte Regelung beraten und beschlossen werden, welche zum 01.01.2026 in Kraft tritt.

 

Frau Leo berichtet, dass die Kommunen die Ausgestaltung der Hebesatzsatzung aufgrund der kurzfristigen Neuregelung des Landes und der dadurch bestehenden Rechtsunsicherheit sehr unterschiedlich gestalten.

 

Herr Linde empfiehlt, der Vorlage der Verwaltung zuzustimmen.

 

Herr Boks möchte wissen, ob es formal zwingend notwendig ist, dass die Ortschaftsräte beteiligt werden.

 

Die Verwaltung beantragt 5 Minuten Auszeit.

 

Herr Dorff ist der Meinung, dass eine Beteiligung der Ortschaften zu dieser Thematik nicht zwingend notwendig ist, lediglich in Anbetracht der Beteiligung der UHV-Beiträge. Er verspricht die Ortschaften im kommenden Jahr an der Beratung zu beteiligen.

 

Herr Boks folgt daraus den Schluss, das lediglich die Änderungsvorlage von Herrn Thurm und Herrn Schatz beschlossen werden kann, da diese keine Beteiligung der UHV-Beiträge in ihrer Vorlage beinhalten. Er tendiert dazu, seine Änderungsvorlage zurückzuziehen, damit heute ein Beschluss gefasst werden kann.

 

Herr Dorff sagt, dass im Beschlusstext der Vorlage von Herrn Boks keine Äußerung zum UHV-Beitrag getroffen wurde und nur das zählt.

 

Herr Bergmann wirbt aufgrund des Redebeitrages von Herrn Boks erneut für die Vorlage von Herrn Thurm und Herrn Schatz.

 

Der Antrag auf Vertagung wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

2

Ja-Stimmen

33

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Die Verweisung wurde abgelehnt.

 

Die Änderungsvorlage 124/02/2024 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

29

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Die Änderungsvorlage 124/02/2024 wurde abgelehnt.

 

Die Änderungsvorlage 124/04/2024 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Die Änderungsvorlage 124/04/2024 wurde angenommen.

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Satzung zum 01.01.2025 für die Hebesätze der Grundsteuer A und Gewerbesteuer und mit den geteilten Hebesätzen der Grundsteuer B (438 v. H. für Wohngrundstücke und 693 v. H. für Nichtwohngrundstücke) umzusetzen.

 

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2025 die finanziellen und sozialen Auswirkungen der Grundsteuerreform zu bewerten und dem Stadtrat rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsphase einen Vorschlag zur Neufestsetzung der Hebesätze ab dem 01.01.2026 zu unterbreiten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

nach oben