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Frau Leo führt in die Beschlussvorlage 124/2024 ein. Sie weist darauf hin, dass der Städte- und Gemeindebund erneut auf die Dringlichkeit zur Beschlussfassung hervorhebt, die neuen Hebesätze noch in diesem Jahr zu beschließen. Die alten Hebesätze dürfen im Jahr 2025 nicht mehr angewendet werden, da der Hauptveranlagungszeitraum zum 31.12.2024 endet.. Würde eine Beschlussfassung erst im Februar 2025 erfolgen und dann die Entscheidung zu differenzierten Hebesätzen fallen, könnte eine Veranlagung erst im 3. Quartal erfolgen, was für die Stadt bis dahin einen Liquiditätsverlust in Höhe von ca. 2,0 Mio. € bedeuten würde. Frau Leo zeigt in der Präsentation die Nachteile bei einer Einführung von differenzierten Hebesätzen auf. Es kann zu Klageverfahren gegen die Stadt kommen, was zu einem erhöhten Verwaltungs- und Kostenaufwand führt. Sie weist auch darauf hin, dass man die Hebesätze auch nur für ein Jahr beschließen könnte, um die Akzeptanz und mögliche Klageverfahren in dem Jahr zu ermitteln.

 

Herr Thurm ist der Meinung, dass der geteilte Hebesatz zu mehr Gerechtigkeit führt und die rechtlichen und technischen Schwierigkeiten nicht so gravierend sind. Er plädiert für eine Vertagung der Beschlussvorlage, um mögliche Tendenzen noch abzuwarten.

 

Dies sieht der Ausschussvorsitzende Boks nicht so. Eine Erhöhung der Hebesätze wird es sowohl bei den einheitlichen als auch bei den differenzierten Hebesätzen geben. Eine Klageanfälligkeit bei der Festsetzung von zwei Hebesätzen sieht er nicht. Es geht mehr um die Frage, ob die Wohngrundstücke stärker belastet werden sollen, oder die Gewerbegrundstücke weniger. Eine Einigung über die Festsetzung der Hebesätze sollte noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Herr Schatz merkt seine Bedenken zur weiteren Umlage der UHV an und sieht hier noch Diskussionsbedarf

 

Auch Frau Angelov findet, dass man die Familien mehr entlasten würde, wenn differenzierte Hebesätze eingeführt werden.

 

Herr Sciborski ist der Meinung, dass die Geschäftsgrundstücke durch die zwei Hebesätze mehr profitieren, als die Einfamilienhäuser und er würde für die Geschäftsgrundstücke höhere Sätze vorschlagen. Er möchte wissen, ob dies möglich ist. Dies verneint Frau Leo.

 

Ausschussvorsitzender Boks schlägt vor, die Varianten einheitlicher und getrennter Hebesatz neu als Beschlussvorlagen auszuarbeiten, und die Abstimmung zu vertagen.

 

Herr Thurm fragt nach einer möglichen dritten Variante, ggf. weiterer Absenkung des Hebesatzes für Wohngrundstücke zu Lasten der Nichtwohngrundstücke. Dies bejaht Frau Leo.

 

Oberbürgermeister Kascha empfiehlt, den einheitlichen Hebesatz für ein Jahr zu testen, um die Klageanfälligkeit zu überprüfen. Dies sieht Ausschussvorsitzende Boks anders. Er sagt, dass es am Ende eine Haltungsfrage ist, wie der Hebesatz festgelegt werden soll. Diese Entscheidung muss man treffen. Auch Herr Thurm ist nicht dafür, würde aber in den Fraktionen noch einmal nachfragen lassen, wie dort das Meinungsbild ist.

 

Herr Dunkel merkt an, dass die Einführung von differenzierten Hebesätzen ein riesiger Verwaltungsaufwand ist, was auch zu mehr Kosten führen wird und ggf. auch rechtliche Auseinandersetzungen mit sich bringt. Deshalb sollte man ein Jahr schauen, wie sich die Lage entwickelt.

 

Herr Sciborski hat noch Fragen zur Veranlagung bei besonderen Grundstücken, die durch Frau Leo beantwortet werden.

 

Frau Angelov warnt davor eine testweise Veranlagung vorzunehmen.

 

Herr Linde fragt noch einmal nach, ob die alte Satzung noch weiterhin gültig wäre, wenn man sich  nicht so schnell auf die Ausgestaltung der Hebesatzung einigt. Darauf antwortet Frau Leo, dass die alte Satzung ab 01.01.2025 nicht mehr gültig ist und auch deshalb keine Bescheide ohne Satzung versendet werden können. Es muss zwingend eine neue Hebesatzung abgeschlossen werden.

 

Herr Schatz möchte, da die Beschlussvorlage noch einmal geändert wird, das die UHV-Beiträge noch einmal getrennt dargestellt werden.

 

Ausschussvorsitzender Boks fragt abschließend das Stimmungsbild ab, woraus zu erkennen ist, dass im Finanzausschuss eine Vertagung erforderlich wird.

 

Die Beschlussvorlage 124/2024 wird vertagt.

 

Herr Schatz schlägt eine interfraktionelle Zusammenarbeit bei der Erstellung der Änderungsvorlage vor.

 

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