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Herr Dorff erinnert, dass bereits einmal dazu getagt wurde, jedoch eine Entscheidung aufgrund von Gleichstand der Stimmen nicht möglich war. Er berichtet, dass die Entscheidung an den Stadtrat abgegeben wurde, dieser jedoch die Entscheidung an die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zurück verwies. Er führt weiter aus, dass die Anpassung der Satzung über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises der Stadt Wernigerode möglich wäre. In diesem Fall können dann zwei bis drei Personen als Mitglied aus dem Bereich Kultur in die Jury berufen werden.

 

Herr Schatz unterstützt den Vorschlag von Herrn Dorff und informiert, dass eine Satzungsänderung im nächsten Stadtrat beschlossen werden könnte. Er führt weiter aus, dass er eine Entscheidung zwischen Herrn Fitzner und Herrn Blauwitz für nicht nötig hält, da beide aus unterschiedlichen Bereichen der Kultur kommen und er sich mehr kulturelle Vielfalt in der Jury für die Verleihung des Kunst- und Kulturpreis wünscht.

 

Frau Lange unterstützt den Vorschlag von Herrn Schatz und fragt, ob es eine Höchstgrenze an Mitgliedern für die Jury geben soll. Sie äußert ihre Bedenken, wenn zu viele Mitglieder in die Jury berufen werden, dies nicht förderlich für die Entscheidungsfindung innerhalb der Jury ist.

 

Frau Barner stimmt Frau Lange zu. Sie äußert, dass sie die Mitgliederzahl der Jury für ausreichend hält und schlägt ein Losverfahren vor.

 

Herr Schatz gibt zu bedenken, dass auch das Losverfahren in der Satzung ergänzt werden muss. Er führt weiter aus, dass bei einer Satzungsänderung auch der Zeitraum der gewählten Jury geändert werden kann, sodass in regelmäßigeren Abständen die Personen aus dem Bereich Kultur und Wirtschaft wechseln würden.

 

Herr Dr. Warnecke erklärt, dass nur darüber entschieden werden sollte, ob ein gestellter Kandidat oder beide gestellten Kandidaten aus dem Bereich Kultur in die Jury für die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises der Stadt Wernigerode berufen werden.

 

Frau Barner plädiert dafür, dass die Satzung in ihrem jetzigen Zustand bestehen bleibt. Sie schlägt erneut ein Losverfahren oder die Aufteilung der Amtszeit auf beide Kandidaten vor.

 

Frau Angelov stimmt dem Vorschlag von Herrn Schatz zu und plädiert für die Satzungsänderung auf drei Mitglieder aus dem Bereich Kultur.

 

Herr Schatz wird einen Änderungsantrag betreffs der Satzung vorformulieren und diesen einreichen. Über diesen muss der Stadtrat vor der Beschlussvorlage zur Ernennung der Jury abstimmen.

 

Herr Dorff schlägt vor, einen Vertagungsantrag zu stellen.

 

Herr Stechhahn stellt den Vertagungsantrag zur Beschlussvorlage 090/2024.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen  2 Enthaltungen

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Beschluss
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