Frau Köhler erläutert zur Vorlage 078/2024, dass bei der Überarbeitung der Entgeltordnung für die Nutzung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Wernigerode die Sanierung des Kinder- und Jugendhauses „Center“ sowie das nun mögliche Vermieten des Obergeschosses berücksichtigt wurde. Entgelte wurden überarbeitet und inhaltliche Anpassungen vorgenommen, wobei besonders auf eine sozialverträgliche Gestaltung geachtet wurde.
Frau Angelov fragt, ob hier zwischen den Tageszeiten unterschieden wird.
Frau Köhler verneint dies, die Räume im „Center“ können halbtags und ganztags gemietet werden.
Frau Angelov fragt, ob es immer gleich kostendeckend für die Stadt ist, ob es tagsüber oder abends gebucht wird.
Frau Köhler antwortet, man muss immer genau schauen, wer Zielgruppe ist, die Zielgruppen wurden genau konkretisiert. In der Richtlinie gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten, z.T. aber auch Sachleistungen. So kann z.B. ein Antrag gestellt werden auf Nutzung der Räumlichkeiten für eine Veranstaltung.
Herr Sciborski fragt, ob er es richtig verstanden hat, dass die jetzigen Gebühren auf einem Beschluss von 2011 beruhen.
Frau Köhler korrigiert, dass die bisherigen Gebühren auf dem Beschluss der Richtlinie von 2011 beruhen.
Herr Sciborski fragt konkret nach den Gebühren für die Vermietung des Kinder- und Jugendhaus „Center“.
Frau Köhler erklärt, dass diese neu sind, bisher gab es keine Gebühren für das „Center“, da es die Vermietung erst seit der Sanierung gibt.
Frau Angelov sagt, das dies interessant wird, wenn das Konzept für das Kinder- und Jugendhaus „Center“ vorgestellt wird, was z.B. die Auslastung der Probenräume betrifft.
Die Ausschussmitglieder stimmen für die Annahme der neuen Entgeltordnung für die Nutzung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Wernigerode.