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Alle Anwesenden stellen sich kurz vor.

Frau Köhler, Amtsleiterin für Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Wernigerode (Amt 50), gibt einen Überblick über ihren Fachbereich mit den 4 Sachgebieten Soziale Dienste, Kindertageseinrichtungen, Stadtjugendpflege und Wohngeldbehörde. Anschließend übergibt sie das Wort an die Sachgebietsleiterinnen.

 

Frau Otto stellt ihr Sachgebiet (SG) Soziale Dienste vor. Hierzu zählt die Beratungsstelle für Frauen in Not und Hilfe bei häuslicher Gewalt, für Menschen in besonderen Lebenssituationen sowie Obdachlosigkeit  im Neuen Rathaus, Schachthofstraße 6. Sie ist jeweils dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet.
Zum SG gehört weiter das Übergangswohnheim (ÜWH), die zuständige Mitarbeiterin dort ist Frau Vogel. Das ÜWH hat 11 Zimmer und hält 20 Plätze für die Unterbringung von obdachlosen Personen vor. Aktuell ist das Haus mit 15 Männern und 3 Frauen belegt.

Des Weiteren gehört zum SG eine Notwohnung, dies ist eine 3-Zimmer-Wohnung im Stadtfeld, die vorrangig für obdachlose Familien oder Alleinerziehende mit Kindern genutzt wird. Sie bietet Platz für maximal 6 Personen, zurzeit ist sie frei.

Als weitere Einrichtung gehört das Senioren- und Familienhaus in der Steingrube 8 zum SG, die Mitarbeiterin hier ist Frau Stockmann. Das Senioren- und Familienhaus dient der Förderung alter und behinderter Menschen, Selbsthilfegruppen können hier Räumlichkeiten nutzen, es wird psychosoziale Beratung angeboten, und es werden generationsübergreifende Projekte erschaffen. Aktuell sind über 70 Vereine, Initiativen bzw. Selbsthilfegruppen regelmäßig im Haus aktiv, u.a. Seniorentanz, Gehirntraining, Englisch, Bildungsreisen, „Jung und Alt auf Reisen“, Selbsthilfegruppen wie Frauen nach Krebs sowie Beratung durch den Weißen Ring und die Rentenversicherung.  Rückblickend auf das Jahr 2024 haben bis dato insgesamt 1.988 Veranstaltungen mit insgesamt 24.596 Besuchenden stattgefunden und es wurden 4.028 Beratungen vor Ort, telefonisch, per Mail oder im Hausbesuch durchgeführt. Zurzeit befindet sich das Senioren- und Familienhaus noch bis 30.08.2024 in der Sommerschließzeit, ab September geht es dann wieder weiter.

Weiterhin gehört die Frauenschutzwohnung (FSW) zum SG Soziale Dienste. Sie dient der Unterbringung von von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern. Zwei Mitarbeiterinnen, Frau Heinrich und Frau Lehmann, übernehmen hier die psychosoziale Begleitung der Frauen. Frau Heinrich ist zusätzlich als Kinderfachkraft tätig. Die Frauen kommen entweder über die Beratungsstelle im Neuen Rathaus oder über das Hilfetelefon, die Polizei oder die 24h-Rufbereitschaft der Mitarbeiterinnen des SG Soziale Dienste in die FSW. Die FSW bietet Platz für 4 Frauen und 4 Kinder, sie ist aktuell mit 4 Frauen und 5 Kindern belegt.

 

Frau Schlicht stellt ihr SG Stadtjugendpflege vor. Hierzu gehören die 4 Jugendtreffs Kinder- und Jugendhaus „Center“, Jugendtreff Harzblick, Jugendtreff Silstedt, Jugendtreff Benzingerode sowie  Streetwork. Außer Frau Schlicht sind im SG Stadtjugendpflege noch 6 weitere MA und 1 Bufdi beschäftigt. Die Jugendtreffs „Center“ und Harzblick haben unter der Woche täglich geöffnet von 13:30 – 21:00 Uhr und sind mit jeweils 2 Mitarbeitenden besetzt, zusätzlich ist aktuell noch 1 FSJ-ler tätig. Die Besucherzahlen schwanken zwischen 14 und 42 Kindern und Jugendlichen, wobei der Jugendtreff Harzblick am meisten frequentiert wird, im Juni mit durchschnittlich 29 Kindern, 7 Jugendlichen und 6 jungen Erwachsenen pro Tag.

Am 01.03.2024 ist das Kinder- und Jugendhaus „Center“ neu eröffnet worden.

Am 07.06.2024 fand der Kindertag im Bürgerpark statt, der durch das SG Stadtjugendpflege organisiert und aus dem SG Kindertageseinrichtungen unterstützt wird.

In den Sommerferien lief der Ferienpass, d.h., an jedem Tag gab es ein anderes Angebot für Kinder und Jugendliche, hier fanden in diesem Jahr 33 Veranstaltungen statt mit insgesamt 218 Teilnehmern, es gab insgesamt 609 Anmeldungen, wobei viele Kinder zu mehreren, verschiedenen Veranstaltungen angemeldet waren. Die teilnehmenden Kinder waren im Alter zwischen 6 und 17 Jahren, die Mehrheit jedoch zwischen 9 und 13 Jahren alt. Es haben mehr Jungs als Mädchen an den Veranstaltungen teilgenommen (Auswertung Anlage). Bei den Veranstaltungen war von Naturerlebnis bis Action alles dabei, Highlights waren z.B. Wasserski auf dem Salzgittersee, Beachcamp am Alfsee (Mehrtagesfahrt), Besuche im Zoo Magdeburg und Leipzig sowie die Skateworkshops mit dem Skateboardverein in den Skateparks Braunschweig und Ballenstedt. Eine weitere Kooperationsveranstaltung war der „Tag der Biene“, die gemeinsam mit Klienten aus der Tagesklinik der Diakonie in der Degenerstraße stattfand. Diese enge Kooperation mit der Suchtberatung der Diakonie ist ein wertvoller Aspekt für die Arbeit der Stadtjugendpflege. Anschließend zeigt Frau Schlicht Fotos von einigen Ferienpassveranstaltungen.

 

Für Frau Barner sind die Zahlen zum Ferienpass so nicht aussagekräftig, sie bittet um eine Gegenüberstellung der Zahlen 2023 zu 2024.

 

Frau Schlicht antwortet, nach dem Haushalt sind die Ausgaben ähnlich wie im Vorjahr, es gab in diesem Jahr 3 Veranstaltungen mehr, die Teilnehmerzahlen sind ungefähr gleich. Sie gibt weitere Ausführungen zu einzelnen Ferienpassveranstaltungen und deren Teilnehmerzahlen.

 

Frau Stallmann stellt sich als Sachgebietsleiterin Wohngeld vor. Sie informiert, dass zum Team Wohngeld außer ihr 3 weitere Vollzeit- und 2 Teilzeit-MA (1 x 30 h, 1 x 36 h) gehören. Als 2023 das Wohngeldgesetz Plus in Kraft getreten ist, gab es eine große Antragsflut, welche mit neuen MA schnell neu organisiert werden musste. Dies ist gut gelungen mit einem Desksharing-Projekt, d.h. 2 MA arbeiten abwechselnd in 2 Büros, wobei jeweils 1 MA von zu Hause in Telearbeit und 1 MA in Präsenz im Büro arbeitet. Nach einem Jahr Auswertung hat sich dieses Modell als sehr effektiv erwiesen. Seit diesem Jahr wurde die Online-Terminvergabe mit auf den Plan der Wohngeldbehörde genommen, diese läuft jedoch nicht gut. Sie wurde beworben, aber das Klientel tut sich schwer damit und bevorzugt den persönlichen Kontakt. Es gibt auch weiterhin freie Sprechzeiten, d.h. die Wohngeldbehörde kann auch weiterhin ohne Online-Termin zu den Öffnungszeiten besucht werden. 

 

Weiter informiert Frau Stallmann über aktuelle Themen im Bereich Wohngeld, die Wohngeldantragstellung betreffend:
- Zu den Rentenanpassungen zum Juli 2024 kommt hinzu, dass die Bundesregierung noch eine Zuschlagsrente beschieden hat. Diese Zusatzrente betrifft zwar nicht jeden Rentner, kann unter Umständen jedoch zu vermehrten Rückforderungen von Wohngeld führen, was wiederum für die Antragstellenden problematisch ist. Hierbei versucht die Wohngeldbehörde beratend tätig zu werden und schnellstmöglich zu agieren, um eventuelle Rückforderungen nicht zu hoch ansteigen zu lassen. 

- Weiter hat sich das BaFöG erhöht, was wiederum eine Neuberechnung der Wohngeldansprüche und auch eventuelle Rückforderungen von Wohngeld nach sich zieht.

 

Frau Stallmann hat weiterhin einige Zahlen und Fakten zusammengestellt:

 

- im Juli 2023 erhielten 622 Haushalte Wohngeld in Höhe von insgesamt 160.104,00 €
- im Juli 2024 erhielten 849 Haushalte Wohngeld in Höhe von insgesamt 200.906,00 €

 

 

Anzahl Haushalte, an die Wohngeld gezahlt wurde

Wohngeldzahlung in Höhe von insgesamt

Anzahl erstellte Wohngeld-bescheide

Juli 2023

622

160.104,00 €

136

Juli 2024

849

200.906,00 €

202

 

Bis dato gibt es 232 nicht abgeschlossene Vorgänge, weil

- auf Zuarbeiten gewartet werden muss, da nicht klar ist, welche Behörde eventuell tätig wird,

- Einkommensprüfungen noch erfolgen müssen,

- Unterlagen noch fehlen.

Dies sind normale Vorgänge, die nach und nach abgearbeitet werden.

 

Frau Stallmann führt aus, dass als Fazit des Wohngeldgesetz Plus 2023, welches in den Medien sehr stark beworben wurde, es anfangs eine Vervierfachung der Anzahl an Wohngeldanträgen, bis zum 3. Quartal 2023 eine Verdreifachung der Anträge gab. Aktuell gibt es eine Verdopplung der Anträge. Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit 4 – 6 Wochen.

 

Vorausblickend informiert sie, dass es für 2025 es eine weitere Dynamisierung des Wohngeldes geben wird, angekündigt ist eine Erhöhung um ca. 15 %, was wiederum zum Jahresbeginn 2025 eine erneute Antragsflut erwarten lässt. Wie hoch die Wohngeldzahlungen am Ende ausfallen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die jetzt noch nicht absehbar sind, wie z.B. von der Steigung der Regelsätze im SGB II, was sich wiederum mindernd auf die Fallzahlen auswirken kann. Die Bundesregierung erhofft sich von der 2025 geplanten Dynamisierung des Wohngeldes bundesweit eine Steigerung der Empfängerzahl um 255.000 Haushalte sowie eine Steigerung der Wohngeldausgaben um 780 Mio €, es werden 65.000 Wechsler-Haushalte von einer anderen Sozialleistung, wie z.B. Bürgergeld ins Wohngeld, erwartet, sowie 190.000 weitere Haushalte, die aufgrund der Erhöhung dann ebenfalls einen Wohngeldanspruch hätten.

 

Als zurzeit weitere laufende Projekte der Wohngeldbehörde benennt sie

1. die Neugestaltung des Wartebereichs im Neuen Rathaus. Hier sind bereits in Kooperation mit den Wernigeröder Kitas Kinderzeichnungen zum Thema Wohnen entstanden, die bereits aufgehängt wurden. Weiterhin ist das Aufstellen einer Info-Tafel für Wohngeldantragstellende geplant.

2. ist in Arbeit, eigene, vereinfachte Wohngeldantrags-Formulare mit entsprechendem Design der Stadt Wernigerode zu erstellen, womit auch eine Kosteneinsparung verbunden ist.

3. soll eine Online-Antragstellung ins Leben gerufen werden.

 

Herr Sciborski bezieht sich auf Frau Stallmanns Aussage, dass 200.000,00 € im Jahr gezahlt werden.

 

Frau Stallmann korrigiert, diese Zahl bezog sich nur auf den Monat Juli.

 

Herr Sciborski fragt, aus welcher Kasse das Wohngeld gezahlt wird.

 

Frau Stallmann antwortet, Wohngeld wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land gezahlt, es handelt sich beim Wohngeld nicht um kommunale Gelder. Sie erläutert, dass deshalb der Wechsel von den SGB II- und  -XII-Leistungen in das Wohngeld ein wichtiger Part ist – weil SGB II- und  -XII-Leistungen belasten die Kommunen, und das Wohngeld belastet Land und Bund. Dies ist für die Bürger oft schwer zu verstehen, aber daher ist Wohngeld immer die erste Anlaufstelle für Bedürftige, aber Wohngeld stellt eine Entlastung der kommunalen Haushalte dar, da der Bezug von Wohngeld und anderer Sozialleistungen wie z.B. Bürgergeld oder Grundsicherung einander ausschließen.

 

Herr Dorff ergänzt zur Information für die neuen Stadträte, dass die letzte große Wohngeldreform kurz vor Weihnachten 2022 beschlossen wurde und zum 01.01.23 in Kraft trat. Es war zu dem Zeitpunkt nicht ausreichend und kein geschultes Personal in der Wohngeldbehörde. Er dankt den Wohngeld-MA, dass sie diese große Herausforderung so schnell und so gut bewältigt haben. Er erläutert, dass man sich als Kommune nicht dagegen wehren kann, dass mit solchen politischen Beschlüssen der Stellenplan belastet wird und wie in diesem Fall im Wohngeld mehr Stellen bei einer Verdreifachung der Berechtigtenzahlen benötigt werden. Und auch wenn der Kommune das Wohngeld erstattet wird von Bund und Land, bleiben trotzdem die Personal- und Sachkosten für die Stadt Wernigerode.

Als weiteres Beispiel nennt er das Standesamt, wenn das Klinikum in Quedlinburg schließt und daher in Wernigerode mehr Geburten stattfinden, muss dieser Mehraufwand auch im örtlichen Standesamt der Stadt Wernigerode mit bearbeitet werden. Da für den Bürger nicht immer der Aufgabenumfang der Verwaltung erkennbar ist, möchte er diesen damit verdeutlichen. Er geht davon aus, dass Verwaltung und Stadtrat an dieser Stelle eine gute Zusammenarbeit anstreben.

 

Frau Kirsche stellt ihr Sachgebiet Kindertagesstätten vor. Hierzu gehören insgesamt 16 Kindertagesstätten und Horte, davon sind 3 Horte und 2 Kinderkrippen. Aufgabe der Kita ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pädagogischen Betreuung und die Förderung der Kinder in den verschiedenen Altersgruppen. Derzeit sind ca. 250 Pädagoginnen und Pädagogen in den Einrichtungen beschäftigt. Mit Stand 01.08.2024 werden insgesamt 1.506 Kinder betreut. Zum 31.07.2024 sind in den kommunalen Einrichtungen 161 schulpflichtige Kinder aus den Einrichtungen ausgetreten, die Kitas in freier Trägerschaft dazugerechnet sind dies insgesamt 237 Schulanfänger.

Aktuell liegt die Konzentration auf der Digitalisierung. Im 4. Quartal 2024 soll die KitaApp eingeführt werden, begonnen wird mit dem Personal-Portal und dem Eltern-Portal.

Zum SG Kindertagesstätten gehört ebenfalls die Kita-Verwaltung, die für organisatorische und administrative Aufgaben zuständig ist, d.h. Platzvergabe, Betreuung von Anmeldungen, Abmeldungen, Änderungsmeldungen und die Bearbeitung von Elternanfragen. Sie sorgt dafür, dass die Abläufe in den Einrichtungen reibungslos funktionieren. Auch in der Kita-Verwaltung liegt derzeit die Konzentration auf der Einführung der Digitalisierung (Einführung der E-Akte, Erweiterung der Kitaverwaltungs-Software).

Zum Bereich gehört auch die Zentralküche, die die Kinder der kommunalen Einrichtungen täglich mit frischen Mittags- und Vesper-Mahlzeiten versorgt. Seit 01.08.2023 werden auch die Grundschulen Stadtfeld und Silstedt mit versorgt. Hier werden täglich 1.200 Kinderessen und 75 Personalessen zubereitet und bereitgestellt.

Weiterhin gehört zum Bereich die Haushaltssachbearbeiterin, die verantwortlich ist für die finanzielle Planung und Kontrolle des Budgets, das den Kindertagesstätten und der Zentralküche zur Verfügung steht. Sie überwacht die Mittelverwendung und stellt sicher, dass die finanziellen Ressourcen effizient und zweckgebunden eingesetzt werden.

Auch zum SG Kindertagesstätten gehört die QM-Beauftragte und Fachberaterin, diese arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Abläufe und der Qualität der Betreuung in den Kitas und Horten. Sie entwickelt und implementiert Qualitätsstandards und führt regelmäßige Evaluierungen durch, um sicherzustellen, dass die Kindereinrichtungen den hohen Ansprüchen gerecht werden. Zudem unterstützt sie bei der Fortbildung der Mitarbeitenden und der Optimierung der internen Prozesse.

Das SG Kindertagesstätten nutzt aktiv Förderprogramme, d.h. es setzt sich mit den Förderprogrammen auseinander, beantragt Fördermittel und setzt geförderte Projekte auch um. Als Beispiele nennt Frau Kirsche:
1. Landesprogramm „Sprach-Kita“ – Das Programm fördert Kitas, die sich besonders für die sprachliche Bildung von Kindern einsetzt. Ziel ist es, die sprachliche Entwicklung von Kindern frühzeitig zu fördern, insbesondere bei Kindern, die mehrsprachig aufwachsen oder einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Hierzu ist eine Sprach-Fachkraft in der Kita „Löwenzahn“/“Pusteblume“ eingesetzt mit insgesamt 39 h (= je 14,5 h/Woche je Einrichtung).

2. Landesprogramm Resilienzförderung – Dieses Programm zielt darauf ab, die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern zu stärken. Resilienz ist die Fähigkeit, Herausforderungen und Belastungen erfolgreich zu meistern und sich von Rückschlägen zu erholen. Die Förderung dieser Fähigkeit ist besonders in der frühen Kindheit wichtig, da sie die Grundlage für eine gesunde emotionale und soziale Entwicklung legt. Ein wichtiger Bestandteil des Programms ist die Einbindung die Eltern. Durch Workshops und Informationsveranstaltungen werden Eltern darin unterstützt, die Resilienz ihrer Kinder auch zu Hause zur fördern. Hierzu ist ebenfalls eine Fachkraft in der Kita „Löwenzahn“/“Pusteblume“ eingesetzt mit insgesamt 39 h (= je 14,5 h/Woche je Einrichtung)

3. Fachkräfteoffensive - Dieses Programm zielt darauf ab, Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken und die Qualität der Betreuung und Bildung in den Kitas zu sichern und zu verbessern. Die Offensive umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Programmen, die auf die Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von pädagogischen Fachkräften abzielen. Im Ausbildungsjahr 2022 - 25 wurden 3 Ausbildungsverträge geschlossen, im Ausbildungsjahr 2023 - 26 wurden 3 weitere Ausbildungsverträge geschlossen und im Ausbildungsjahr 2024 - 27 wurden noch 3 weitere Ausbildungsverträge geschlossen.

 

Frau Barner fragt, ob es noch prozentual Plätze gibt.

 

Frau Kirsche bejaht dies, durch die Schulanfänger sind zum einen momentan Plätze frei geworden, zum anderen gibt es auch in weiteren Einrichtungen immer einige freie Plätze.

 

Frau Barner fragt, ob zur Digitalisierung die geplanten Programme einmal vorgestellt werden können.

Frau Kirsche sagt dies zu.

 

Frau Barner fragt betreffs der Mitversorgung der 2 Grundschulen durch die Zentralküche, inwieweit diese ausgelastet ist.

 

Frau Kirsche antwortet, wenn es bei der Portionierung von nun schon fast 1.300 bleibt, ist die Kapazität, vor allen in den vorhandenen Räumlichkeiten, ausgereizt.

 

Frau Barner fragt, ob dieses Jahr die Schließzeiten in den Kitas verändert wurden.

 

Frau Kirsche bejaht dies und erläutert, dass während der Schließzeiten die Notbetreuung analog des Notfallplanes durchgeführt wurde. Dies schafft Baufreiheit und eine ungestörte Durchführung der Grundreinigungen. Die Betreuungen der Brückentage werden ebenfalls analog des Notfallplans durchgeführt: 1 Krippe, 1 Kindergarten und 1 Hort. Erfahrungsgemäß sind weniger als 50 % der angemeldeten Kinder tatsächlich anwesend.

 

Frau Barner fragt, ob die Eltern damit zufrieden sind.

 

Herr Dorff antwortet, dass die Eltern ihre Kinder am liebsten in ihrer angestammten Einrichtung betreuen lassen würden, jedoch meist Verständnis haben, dass dies auch aus Kostengründen nicht sinnvoll ist und im Regelfall ohnehin eine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder finden.

 

Frau Kirsche ergänzt, dass es für die Kinder selbst kein Problem ist, kurzzeitig eine andere Einrichtung zu besuchen. Die Schließzeiten werden sehr frühzeitig bekanntgegeben, so dass eine rechtzeitige Planung in den Familien stattfinden kann.

 

Frau Barner erkundigt sich nach Baumaßnahmen in Kitas.

 

Herr Dorff berichtet, dass es in der Kita „Villa Sonnenschein“ Arbeiten am Fundament gibt, Arbeiten am Sockel und Putzarbeiten sind bereits ausgeführt worden. Auch in verschiedenen Schulen und Turnhallen haben Bauarbeiten stattgefunden, hierzu verweist er in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport.

 

In Bezug auf die Vorstellung der einzelnen Sachgebiete des Amtes für Jugend, Senioren und Soziales merkt Herr Dorff an, dass diese soziale Arbeit nur mit starken Partnern möglich ist. Beispielhaft nennt er die anwesenden vertreter der Kirchgemeinde oder des Skatervereins; alleine kann die Stadt diese Arbeit nicht leisten. Die Stadt möchte auch mit den Vereinen zum gegenseitigen Vorteil eng zusammenarbeiten.

 

Herr Sciborski fragt, was ein Kitaplatz kostet.

 

Frau Köhler antwortet, dass sie hierauf gleich noch eingehen wird.

 

Frau Angelov fragt, wie sich entsprechend des Geburtenregisters die Planung mit den Kindertagesstätten mittelfristig abbildet, auch in Bezug auf den Betreuungsschlüssel. Sie geht davon aus, dass die Gruppen etwas kleiner werden und sich die Lage entspannt und sich dementsprechend auch der Betreuungsschlüssel anders darstellt.

 

Herr Dorff erläutert dazu, dass die Kinderzahlen nach der Corona-Pandemie tatsächlich zurückgegangen sind. Durch neue Wohngebiete und voraussichtlichem Zuzug von Familien in der Stadt Wernigerode gibt es jedoch auch eine gegenläufige Entwicklung. Sollte der Landesgesetzgeber den kritisch diskutierten Betreuungsschlüssel verbessen, hätte dies erneut einen erhöhten Personalbedarf zur Folge.

 

Frau Angelov bittet um eine tabellarische Darstellung zur ihrer o.g. Frage und reicht hierzu eine schriftliche Kleine Anfrage ein.

 

Frau Köhler stellt die Gleichstellungsbeauftrage, Ariane Hofmann, vor, mit der das Amt für Jugend, Senioren und Soziales eine rege Zusammenarbeit pflegt.

 

Frau Hofmann stellt sich vor, sie ist seit 2021 als Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Wernigerode berufen. Ihre Aufgabe hierbei ist es, sich für Gleichbehandlung sowie Chancengleichheit für Frauen und Männer nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wernigerode einzusetzen. Sie ist Ansprechperson bei Stellenbesetzungsverfahren.

Ihr Schwerpunktthema ist der Bereich „Gewalt gegen Frauen“, hier arbeitet sie eng mit dem Bereich Soziale Dienste und dem ganzen Amt 50 eng zusammen. Durch Veranstaltungen wird versucht, ein Bewusstsein für das Thema zu schaffen. Weiter ist Frau Hofmann Mitglied im Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“ des Landkreises und versucht, dieses Netzwerk nach Corona neu zu strukturieren.

 

Frau Hofmann weist auf folgende 2 aktuelle Projekte hin:

- Am 25.09.2024, findet um 17:00 Uhr der Charity-Lauf der Rexrodt von Fircks Stiftung und des Harzklinikums statt. Gelaufen wird 1 x ums Rathaus, es ist keine Anmeldung erforderlich. Durch den Verkauf von T-Shirts sollen hier Einnahmen zugunsten der Stiftung gegen Brustkrebs bei Frauen generiert werden.

- In Planung befindet sich zurzeit für November die Aktion „Zusammen gegen Gewalt gegen Frauen“. Dies ist ein Projekt gemeinsam mit dem Frauenzentrum und der Hochschule Harz. Symbol ist die Farbe Orange.

 

Frau Angelov fragt, ob es beim Rathausfest Awareness-Teams, d.h. wie z.B. beim Christopher-Street-Day Menschen, an die man sich bei Belästigung wenden kann, gab oder ob so etwas angedacht ist.

 

Frau Hofmann wird sich hierzu kundig machen.

 

Frau Köhler informiert über die noch für dieses Jahr geplanten Beschlussvorlagen, die im JSSA beraten werden sollen:

- Richtlinie zur Förderung der Sozialen Arbeit von Senioren und behinderten Menschen,

- Satzung über die Nutzung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wernigerode,

- Richtlinie zur Förderung der Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Stadt Wernigerode, - Entgeltordnung für die Nutzung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wernigerode.

Ein weiteres Thema ist die einkommensabhängige Staffelung der Kita-Beiträge. Frau Köhler informiert, dass hierzu derzeit ein Modell entwickelt wird.

 

Herr Dorff gibt hierzu den Hinweis, dass die aktuelle Kita-Gebühren-Satzung auf der Internetseite der Stadt Wernigerode www.wernigerode.de hinterlegt ist.

 

Frau Angelov bittet die Ausschussmitglieder bezüglich der genannten Beschlussvorlagen hierzu beim nächsten Mal Vorschläge mitzubringen und um Zusammenarbeit.

 

Frau Barner fragt nach dem Budget für Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Frau Hofmann antwortet, dass dieses auf 3.000,00 € aufgestockt werden konnte.

 

Frau Barner erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Skaterparks.

 

Herr Dorff erläutert hierzu, dass es sich hierbei um 2 Baustellen handelt: Zum einen das Tartanfeld, das seit 2 Jahren gesperrt ist – dieses soll dieses Jahr fertiggestellt werden – und zum anderen um den Skaterplatz, für den sich die Kosten auf mindestens 300.000,00 € belaufen werden.  Hier müsse man schauen, wie weit man im Rahmen des Budgets kommt.

 

Herr Pönitz fragt, was mit dem vorhandenen Skaterplatz ist.

 

Herr Dorff erläutert, dass dieser in desolatem Zustand ist, es ist geplant, diese Fläche anderweitig zu nutzen.

 

Frau Angelov fragt, ob die Standortfrage bereits beschlossen ist.

 

Herr Dorff bestätigt dies.

 

Frau Angelov erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Aufbaus eines Jugendparlaments und fragt, welche Schritte hierzu in den nächsten Monaten geplant sind.

 

Frau Köhler antwortet, dieses Projekt wurde in einer Sitzung im Mai vorgestellt. Ziel war es, die Jugendbeteiligung im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem Internationalen Bund (IB) umzusetzen. Der IB hatte jetzt 2 Anträge auf Fördermittel gestellt, diese befinden sich derzeit in Bewilligung, so dass hierfür voraussichtlich zum 01.01.2025 gemeinsam mit dem IB personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Diese werden als Background benötigt, um die Arbeit mit den Jugendlichen in gute Bahnen zu lenken.

 

Frau Angelov fragt, für wie lange die Stelle genehmigt wird.

 

Frau Köhler antwortet, dass sie hierzu noch keine konkreten Informationen hat, sie geht aber davon aus, dass diese für voraussichtlich mehr als 2 Jahre sein wird. Als Herausforderung hierbei sieht sie die Besetzung der Stellen, da diese eine entsprechende Qualifizierung erfordern, um die Fördergelder zu erhalten. 

 

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